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Die erste Steuererklärung: So klappt es!

Wir zeigen euch, was es zu beachten gibt.

Das erste Mal ist immer etwas ganz Besonderes. Ob das erste Mal am Steuer eines Autos sitzen, das erste Mal alleine Weihnachten ohne die Eltern feiern, das erste Mal einen Kuchen backen oder das erste Mal die Steuererklärung erstellen - nicht immer muss aller Anfang schwer sein.

Noch immer sind die Bedenken, wenn es um die eigene Einkommensteuererklärung geht, groß. Dabei ist das gar nicht nötig, denn heutzutage muss man sich nicht mehr mit unverständlichen Steuerformularen des Finanzamts herumplagen, um das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzubekommen.

Wer das erste Mal seine Steuererklärung einreichen möchte, macht dies am besten online. So spart man nicht nur Zeit, der Papierkram fällt Gott sei Dank auch weg. Wir haben einen kleinen Leitfaden erstellt, mit dem die Erklärung ohne große Mühe abgegeben werden kann.

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Was ist überhaupt eine Steuererklärung?

Einfach formuliert, zeigt die Einkommensteuererklärung dem Finanzamt deine Einkommensverhältnisse an. Anhand dessen kann das Amt die Höhe der Einkommensteuer ermitteln, die monatlich anfällt, sofern du einen Job ausübst, bei dem du mehr als 450 Euro im Monat verdienst.

Dabei kann es vorkommen, dass Steuerzahler innerhalb eines Jahres zu viel Steuern, also bares Geld, abgetreten haben. Mit Hilfe der Steuererklärung kannst du deine Ausgaben beim Finanzamt geltend machen und du profitierst im Idealfall von einer Rückerstattung.

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Lohnt sich die Steuererklärung auch für mich?

Eigentlich lohnt sich eine Steuererklärung für fast jeden. Viele Arbeitnehmer haben allein schon hohe Fahrtkosten, die meistens eine Rückzahlung garantieren. Wer zum Beispiel noch einen doppelten Haushalt führt, kann zusätzlich zu den Fahrtkosten noch Aufwendungen für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Das umfasst beispielsweise Ausgaben für Miete und Einrichtung. Auch Kosten für einen berufsbedingten Umzug können in der Steuererklärung angegeben werden.

Allgemein gehören zu den Werbungskosten sämtliche Posten, die berufsbedingt sind und was der Arbeitgeber nicht bezahlt, von Fachliteratur über Fortbildungen bis hin zu Bewerbungskosten.

Auch Ehe-Partner, die eine auf sich abgestimmte Steuerklassen-Kombination gewählt haben, können in der Regel Geld vom Staat zurückholen.

In der Steuerklasse II können Alleinerziehende den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Ein Steuerklassen-Wechsel ist in diesem Fall empfehlenswert.

Wenn Kapitalanleger versäumt haben, einen Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer einzurichten, kann diese womöglich noch zurückgeholt werden. Das ist dann möglich, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag oder allgemein der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent lag.

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe der Steuererklärung ist verpflichtet, wenn:

  • Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 10.800€ pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden)
  • Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410€ betragen
  • bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird
  • mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgebern eingenommen wurden
  • Abfindung mit Fünftelungsmethode gezahlt wurde
  • abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden
  • Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde
  • Eheleute IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben
  • Ehe des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums durch Tod oder Scheidung aufeglöst wurde
  • Mindestvorsorgepauschale höher ist als Vorsorgeaufwendungen
  • Nebeneinkünfte über 410€ liegen

Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Generell lassen sich absetzbare Posten in Sonderausgaben und Werbungskosten unterteilen.

Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen

  • Fahrtkosten
  • Ausgaben für Fortbildungen
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Berufliche Versicherungen
  • etc.

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Sonderausgaben

Im Allgemeinen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen Kosten für die Altersvorsorge, Zusatzvorsorge, sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Riester-Rentenversicherung. Und eben das Geld, das in Form von Steuern bzw. Sozialabgaben abgeführt, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den wichtigsten Sonderausgaben zählen

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • landwirtschaftliche Altersklasse
  • berufsständische Versorgungseinrichtung
  • Rürup-Rentenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Riester-Rentenversicherung

Darüber hinaus gibt es noch „andere Sonderausgaben", die sich klar von den Vorsorgeaufwendungen abspalten.

Dazu gehören

  • Unterhaltsleistungen
  • Kirchensteuer
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten für eigene Berufsausbildung oder die des Ehepartners
  • Schulgeld
  • Spenden