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E-Bilanz: Was ist das und bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet?

Was ist eine E-Bilanz überhaupt?

In Deutschland wie in jedem anderen Land der Welt auch gibt es jedes Jahr neue Vorschriften, die den Alltag des einen völlig aus der Bahn werfen, wohingegen der andere davon absolut nichts spürt. Besonders deutlich wird das vor allem bei Neuerungen im Steuerrecht.

Musste man soeben noch keine Steuern zahlen, weil der Grundfreibetrag nicht erreicht wurde, grüßt einen plötzlich mit ein paar mehr Euro auf dem Konto der Fiskus. Aber auch Unternehmer sind von Veränderungen natürlich nicht ausgenommen. Das wurde zuletzt 2012 besonders deutlich.

Seitdem müssen nämlich alle Unternehmer eine E-Bilanz ans Finanzamt schicken. Viele sahen sich erstmals neuen Fragen konfrontiert: Was ist das überhaupt und bin ich davon auch betroffen? Wir werfen mal einen Blick hinter die Kulissen und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

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Was ist eigentlich eine E-Bilanz?

Eine E-Bilanz ist für bilanzierende Unternehmen relevant. Sie sind dazu verpflichtet, dem Finanzamt eine Bilanz auf elektronischem Weg zukommen zu lassen. Somit ist eine E-Bilanz nichts anderes als eine herkömmliche Bilanz. Allerdings ist die Variante in Papierform inzwischen nicht mehr möglich.

Bereits seit 2012 sind Unternehmen dazu angehalten, eine E-Bilanz einzureichen. Jedes bilanzierende Unternehmen ist dazu verpflichtet. Auch Kaufleute sind von der Pflichtabgabe nicht ausgenommen. Einzig Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht zur Abgabe verpflichtet, wenn sie weniger als 60.000 Euro im Jahr Gewinn und weniger als 600.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften.

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Was enthält eine E-Bilanz?

Es gibt Vorschriften, wie eine E-Bilanz auszusehen hat und welche Posten sie enthalten muss. Das betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz dazu sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften in ihrer Gestaltung der E-Bilanz nicht an Vorschriften gebunden. Eine alternative Struktur ist demnach möglich.

Feststeht jedoch, dass eine E-Bilanz immer in Aktiva und Passiva aufgeteilt ist. Grundlage für eine Bilanz ist stets eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dabei wird unterschieden zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren.

Beispiel E-Bilanz

Aktiv Passiv
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklage
IV. Gewinn-/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstitutionen und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten
D. Aktive latente Steuern D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensberechnung E. Passiv latente Steuern
= Summe Aktiva = Summa Passiva

Unterschied zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Gesamtkostenverfahren

  • Kosten und Erlöse werden gegenübergestellt
  • Produktionszahlen werden zur Erfassung von Erträgen und Aufwendungen zugrunde gelegt
  • Bestanderhöhungen und -minderungen werden als Erträge und Aufwendungen gehandhabt
  • Kosten werden nach Kostenarten aufgeteilt

Umsatzkostenverfahren

  • Kosten und Erlöse der verkauften Güter werden gegenübergestellt
  • tatsächliche Absatzzahlen als Grundlage zur Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen
  • Erträge sind dabei tatsächlich verkaufte Mengen
  • Kosten werden nach Funktionsbereichen aufgeteilt