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Einfuhrumsatzsteuer: Wie hoch ist sie und wann wird sie fällig?

Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben.

Dank Globalisierung und Internet ist es heutzutage möglich, Produkte aus aller Welt zu kaufen. Den besten Kaffee aus südamerikanischen Ländern, feinste Seide aus China oder teuren Wein aus Frankreich - innerhalb weniger Tage hält man den Wunschgegenstand schon in den eigenen Händen.

In Deutschland wird für Waren, die über den Tresen gehen, 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das auch für erworbene Produkt aus dem Ausland gilt. Andere Länder haben andere Steuersätze und mitunter entrichtet man gegebenenfalls gar keine Steuern.

Um dem entgegenwirken zu können, gibt es hierzulande eine Einfuhrumsatzsteuer. Wer also zum Beispiel aus China Kleidung bestellt, muss davon ausgehen, dass diese zunächst beim Zoll landet. Und nicht selten entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen als teurer Spaß. Warum das so ist, erfährst du hier.

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Was ist eine Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer findet Anwendung, wenn Waren aus Drittländern importiert werden. Das kann sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die Steuer wird immer dann fällig, wenn der Wert der Ware 22 Euro übersteigt.

Ziel der Einfuhrumsatzsteuer ist, internationale Steuergerechtigkeit zu erzielen. In der Regel wird keine Umsatzsteuer fällig, wenn Ware aus einem Land exportiert wird, die Ware ist in diesem Fall von einer Abgabe entlastet. Damit der Empfänger aber kein steuerbefreites Produkt erhält, wurde die Einfuhrumsatzsteuer eingeführt.

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Einfuhrumsatzsteuer: Ab wann wird sie fällig?

Nicht jede Ware, die importiert wird, unterliegt auch automatisch der Einfuhrumsatzsteuer.

Einfuhrumsatzsteuer muss entrichtet werden, wenn

  • Import aus Drittländern stattfindet
  • ebenfalls bei Importen aus Gebieten wie Büsingen, Helgoland, Jungholz und Mittelberg
  • Importe aus China, auch wenn nicht auf Einfuhrumsatzsteuer hingewiesen wird

Einfuhrumsatzsteuer muss nicht entrichtet werden, wenn:

  • Lieferungen aus Deutschland getätigt werden
  • Waren einen Wert von 22 Euro unterschreiten
  • Waren gezahlt werden, auf die auch im Inland keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss (Aktien, Wertpapiere etc.)

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Wissenswertes zur Einfuhrumsatzsteuer

  • Einfuhrumsatzsteuer setzt sich zusammen aus Zollgebühren, Verbrauchsteuer und Beförderungskosten
  • Einfuhrumsatzsteuer ist Äquivalent zur Mehrwehrsteuer
  • Abgabe wird vom Zoll erhoben
  • Drittländer sind Länder, die mit Deutschland kein Abkommen bezüglich der Vermeidung einer Doppelbesteuerung haben
  • Ziel ist es, Steuergleichheit zu ermöglichen
  • Einfuhrumsatzsteuer wird erst ab einem Wert mehr als 22 Euro erhoben