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Einlagen: Auswirkungen auf die Steuer und das Betriebsvermögen

Was sind Einlagen und welche Auswirkungen können sie haben?

Viele Fachtermini aus der Steuerwelt sind für einen fremd. Das liegt in der Natur der Dinge, doch wenn sich vor allem Unternehmer mit dem Finanzamt und der eigenen Steuererklärung auseinandersetzen müssen, weil sie zur Abgabe verpflichtet sind, stellen sich viele Fragen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Betriebsausgaben, Kleinunternehmerregelung und vieles mehr: Wer sich auf neues Terrain begibt, muss sich zunächst mit den grundlegenden Begriffen befassen, um keine Fehler in der Steuererklärung zu begehen.

Deswegen widmen wir uns in diesem Beitrag den sogenannten Einlagen. Welche Auswirkungen haben diese auf die Steuer und was gibt es insbesondere aus unternehmerischer Sicht zu beachten? Wir werfen einen Blick auf diese und viele weitere Fragen.

Einlagen und das Betriebsvermögen

Was sind Einlagen?

Werden aus einem außerbetrieblichen Bereich Zuführungen zum Betriebsvermögen hinzugeführt, handelt es sich um Einlagen. Relevant sind Einlagen vor allem bei der Gewinnermittlung. Bei dieser wird anhand eines Vermögensvergleichs der Gewinn bzw. Verlust mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs verglichen. Das Resultat ist dann das Betriebsergebnis, welches noch keine Einlagen berücksichtigt. Vom sogenannten Unterschiedbetrag müssen anschließend noch die außerbetrieblichen Zuführungen, also die Einlagen, abgezogen werden.

Einlagen können Wirtschaftsgüter aller Art sein. Sie können:

  • abnutzbar
  • nicht abnutzbar
  • materiell
  • immateriell sein.

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Wenn Einlagen zum Betriebsvermögen hinzugeführt werden

Eine Zuführung zum Betriebsvermögen ist nur dann möglich, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut vorab nicht zum Betriebsvermögen gehört hat. Um eine Einlage handelt es sich allerdings nicht, wenn aus einem Betrieb ein Wirtschaftsgut in ein anderes Unternehmen überführt wird. Anders verhält es sich, wenn das Wirtschaftsgut aus einem Betrieb einer Privatperson und im Anschluss daran einem anderen Unternehmen zugeführt wird.

Wann handelt es sich um eine Einlage?

  • Direkte Zuführung aus dem anderen Betriebsvermögen: keine Einlage, sondern Übertragung zwischen Betriebsvermögen
  • Entnahme aus dem anderen Betriebsvermögen in das Privatvermögen und dann Zuführung aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen: Einlage

Einlagen

Wissenswertes im Überblick

  • Einlagen entstehen durch Überführung von Wirtschaftsgütern, Bargeld, Rechten, Kapitalvermögen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen
  • Erträge und Aufwendungen, die mit Einlagen im Zusammenhang stehen, sind als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen
  • Stille Reserven aus Einlagen, sind beim Ausscheiden der Einlagen aus dem Betriebsvermögen zu versteuern
  • Einlagen dürfen das Betriebsergebnis nicht erhöhen