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Was bedeutet der Faktor bei der Steuerklasse IV?

Wir erklären dir, was es mit dem Faktor auf sich hat.

Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie. Für jede Kleinigkeit rennen wir zu den Ämtern. Sei es, um einen neuen Personalausweis zu beantragen, das Auto anzumelden oder einen Hochzeitstermin zu finden - das Online-Zeitalter ist in den Behörden des Landes noch nicht so richtig angekommen.

Davon können vor allem frisch Verheiratete ein Lied singen. Nachdem sie den Behördenmarsch hinter sich gebracht haben, stellt sich früher oder später die Frage, welche Steuerklassen-Kombination für sie die beste ist. Doch das ist manchmal gar nicht so einfach.

Mit der Qual der Wahl geht auch die Frage einher, wie sich am meisten Steuern sparen lassen. Denn mitunter wird nicht nur aus purer Romantik geheiratet, sondern auch, um am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto zu haben. In diesem Beitrag befassen wir uns insbesondere mit der Steuerklasse IV mit Faktor.

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Der steuerliche Vorteil einer Hochzeit

Singles haben in Deutschland keine Möglichkeit, anhand der Steuerklasse Geld einzusparen. Sie werden in der Regel der Steuerklasse I zugeordnet. Alleinstehende Mütter und Väter können die Steuerklasse II beantragen.

Nur Verheiratete haben die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen. Folgende Variationen gibt es:

  • Steuerklassen III und V
  • Steuerklassen IV und IV
  • Steuerklassen IV und IV mit Faktor

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Welche Steuerklassenkombination die richtige ist

Welche Steuerklassenkombination die beste für einen ist, hängt in der Regel von der Höhe der Einkommen der Eheleute ab. Vor allem für Paare, bei denen sich die Einkünfte nicht wesentlich voneinander unterscheiden, lohnt sich die Steuerklassenkombination IV-IV mit Faktor. Fällt das Einkommen annähernd gleich aus, kommt die Steuerklassenkombination IV-IV ohne Faktor in Frage und bei stark voneinander abweichenden Einkommen ist es ratsam, die Steuerklassenkombination III-V zu wählen.

Vom Faktorverfahren profitieren insbesondere Ehepaare, deren Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt werden sollen. Ziel des Faktorverfahrens ist es, dass die Hemmschwelle für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gesenkt wird, da in der Steuerklasse V besonders hohe Lohnsteuerabzüge anfallen.

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Welche Auswirkungen hat das Faktorverfahren auf die Steuerlast?

Das Faktorverfahren bewirkt, das sich Steuerentlastungen direkt beim laufenden Lohnsteuerabzug bemerkbar machen.

Wie das funktioniert

  • jeder Partner profitiert vom eigenen Grundfreibetrag (gegebenenfalls Kinderfreibetrag)
  • steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird berücksichtigt

Hinweis: Das Faktorverfahren muss jedes Jahr aufs Neue beim Finanzamt beantragt werden. Ein Wechsel der Steuerklasse kann nur ein Mal pro Kalenderjahr bis spätestens zum 30.11. beantragt werden.

Weitere wissenswerte Fakten zum Faktorverfahren

  • mit Faktorverfahren entspricht der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld
  • Nachzahlungen werden somit im Idealfall vermieden
  • Lohnsteuer ist beim Faktorverfahren höher als bei anderen Steuerklassenkombinationen
  • Steuererklärung ist verpflichtend, wenn Faktorverfahren gewählt wird
  • Faktorverfahren hat Einfluss auf Höhe von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.