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Das sind alle Formulare der Steuererklärung

N, V, R, S, G - wir zeigen dir, was sich hinter den Buchstaben verbirgt.

Formulare für alle Arbeitnehmer

ESt 1 A - Mantelbogen

  • persönliche Daten
  • Beantragung Zusammenveranlagung
  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG

  • private Altersvorsorge
  • zum Beispiel Riester-Vertrag
  • eventuell Sonderausgabenabzug

Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • für Sparer, bei denen Abgeltungsteuer nicht greift
  • für Kapitalanleger

Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

  • hier wird der Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge ermittelt

Anlagen für Arbeitnehmer

Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden hier festgehalten
  • ebenso berufsbedingte Werbungskosten

Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

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Formulare für Selbstständige und Gewerbetreibende

Anlage EÜR

  • Angabe von freiberuflichen Einnahmen oder gewerblichen Einkünften
  • Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung (mehr als 17.500€ pro Kalenderjahr)

Anlage EÜR – Anlageverzeichnis

  • Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, muss zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Verzeichnis der Anlagegüter abgegeben werden

Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen

  • hier werden auf Basis der kumulierten Über-/Unterentnahmen und unter Berücksichtigung eines Freibetrags die nicht abziehbaren Schuldzinsen berechnet

Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • gewerblich Tätige tragen in die Anlage G ihre Gewinne aus Nebenberuf oder beispielsweise Betreiben einer Photovoltaikanlage ein

Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • Freiberufler geben Gewinne in Anlage S an

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Eltern

Anlage Kind

  • kommt in Frage für Eltern mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird
  • Übertragung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes auf Eltern

Rentner

Anlage R - Renten und andere Leistungen

  • Rentner, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, tragen hier ihre Renteneinnahmen ein

Vermieter

Anlage V - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • wird eine Immobilie vermietet, dann müssen in dieser Anlage sämtliche Einnahmen und Ausgaben angegeben werden

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Weitere Anlagen

ESt 1 C - Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige

  • beschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Steuererklärung über ihre im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogenen inländischen Einkünfte abzugeben, soweit für diese die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzug als abgegolten gilt

ESt 1 V - Vereinfachte Einkommensteuererklärung

  • zweiseitiges Steuerformular, das den Zeitaufwand deutlich reduziert und sich aufs Wesentliche konzentriert

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern

  • durch die Eintragung der ausländischen Einkünfte auf der Anlage AUS werden Anrechnungen der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer berechnet

Anlage FW – Förderung des Wohneigentums

  • wird vom Finanzamt verlangt, wenn eine Steuervergünstigung für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt wird

Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden hier festgehalten
  • ermittelte Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) werden in die Anlage L eingetragen

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Anlage SO – Sonstige Einkünfte

  • wer Unterhaltszahlungen leistet und Ex-Partner möchte dafür einen Sonderausgabenabzug, müssen die erhaltenen Zahlungen in dem Steuerformular SO erkläret werden
  • zudem Gewinne aus Spekulationsgeschäfte werden hier festgehalten (beispielsweise Immobilienverkäufe, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 10 Jahre – die Spekulationsfrist – lagen)

Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

  • wer Eltern oder volljährige Kinder (für die kein Kindergeld mehr bezogen wird) unterstützt, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung pro unterstützter Person abziehen lassen

Anlage U – Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehepartner

  • Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden
  • zudem übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Ehepartners

Anlage Weinbau

  • in dieser Anlage werden Einkünfte aus Landwirtschaft, also auch aus Weinbau, eingetragen
  • nur für selbstständig tätige Landwirte, die buchführungspflichtig sind

Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)

  • diese Anlage bedeutet, dass das Unternehmen steuerlich begünstigt wird, wenn der Gewinn des Unternehmens im Unternehmen angelegt wird

Anlage Zinsschranke

  • nur relevant, wenn Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen Euro übersteigen oder
  • Zinsvortrag festgestellt wurde oder
  • Feststellung eines EBITDA-Vortrags (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände)