Das sind alle Formulare der Steuererklärung
N, V, R, S, G - wir zeigen dir, was sich hinter den Buchstaben verbirgt.
Formulare für alle Arbeitnehmer
ESt 1 A - Mantelbogen
- persönliche Daten
- Beantragung Zusammenveranlagung
- außergewöhnliche Belastungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- …
Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
- private Altersvorsorge
- zum Beispiel Riester-Vertrag
- eventuell Sonderausgabenabzug
Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- für Sparer, bei denen Abgeltungsteuer nicht greift
- für Kapitalanleger
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
- hier wird der Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge ermittelt
Anlagen für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden hier festgehalten
- ebenso berufsbedingte Werbungskosten
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Formulare für Selbstständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
- Angabe von freiberuflichen Einnahmen oder gewerblichen Einkünften
- Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung (mehr als 17.500€ pro Kalenderjahr)
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
- Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, muss zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Verzeichnis der Anlagegüter abgegeben werden
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
- hier werden auf Basis der kumulierten Über-/Unterentnahmen und unter Berücksichtigung eines Freibetrags die nicht abziehbaren Schuldzinsen berechnet
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- gewerblich Tätige tragen in die Anlage G ihre Gewinne aus Nebenberuf oder beispielsweise Betreiben einer Photovoltaikanlage ein
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Freiberufler geben Gewinne in Anlage S an
Eltern
Anlage Kind
- kommt in Frage für Eltern mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird
- Übertragung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes auf Eltern
Rentner
Anlage R - Renten und andere Leistungen
- Rentner, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, tragen hier ihre Renteneinnahmen ein
Vermieter
Anlage V - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- wird eine Immobilie vermietet, dann müssen in dieser Anlage sämtliche Einnahmen und Ausgaben angegeben werden
Weitere Anlagen
ESt 1 C - Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
- beschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Steuererklärung über ihre im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogenen inländischen Einkünfte abzugeben, soweit für diese die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzug als abgegolten gilt
ESt 1 V - Vereinfachte Einkommensteuererklärung
- zweiseitiges Steuerformular, das den Zeitaufwand deutlich reduziert und sich aufs Wesentliche konzentriert
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
- durch die Eintragung der ausländischen Einkünfte auf der Anlage AUS werden Anrechnungen der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer berechnet
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
- wird vom Finanzamt verlangt, wenn eine Steuervergünstigung für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt wird
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden hier festgehalten
- ermittelte Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) werden in die Anlage L eingetragen
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
- wer Unterhaltszahlungen leistet und Ex-Partner möchte dafür einen Sonderausgabenabzug, müssen die erhaltenen Zahlungen in dem Steuerformular SO erkläret werden
- zudem Gewinne aus Spekulationsgeschäfte werden hier festgehalten (beispielsweise Immobilienverkäufe, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 10 Jahre – die Spekulationsfrist – lagen)
Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- wer Eltern oder volljährige Kinder (für die kein Kindergeld mehr bezogen wird) unterstützt, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung pro unterstützter Person abziehen lassen
Anlage U – Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehepartner
- Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden
- zudem übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Ehepartners
Anlage Weinbau
- in dieser Anlage werden Einkünfte aus Landwirtschaft, also auch aus Weinbau, eingetragen
- nur für selbstständig tätige Landwirte, die buchführungspflichtig sind
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
- diese Anlage bedeutet, dass das Unternehmen steuerlich begünstigt wird, wenn der Gewinn des Unternehmens im Unternehmen angelegt wird
Anlage Zinsschranke
- nur relevant, wenn Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen Euro übersteigen oder
- Zinsvortrag festgestellt wurde oder
- Feststellung eines EBITDA-Vortrags (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände)