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Geringverdiener: Trotz wenig Einkommen Steuern und Co. sparen

Mit diesen Tipps können auch Geringverdiener ein paar Euro sparen.

Obwohl die Wirtschaft in Deutschland boomt, die Arbeitslosenquote so niedrig wie noch nie ist und die Steuereinnahmen monatlich immer höher ausfallen, gibt es Bürger in diesem Land, die trotz Vollbeschäftigung am Ende des Monats jeden einzelnen Cent zwei Mal umdrehen müssen.

Experten sämtlicher Bereiche prägen uns in den Medien immer wieder ein, dass es trotz guter Bedingungen essentiell ist, fürs Alter vorzusorgen und sich mehrere finanzielle Standbeine aufzubauen, um nicht in Altersarmut zu rutschen. Doch wie soll das gehen, wenn kaum oder gar kein Geld da ist, das auf die hohe Kante gelegt werden kann?

Was viele Geringverdiener nicht wissen, ist, dass auch sie Steuern sparen und bestimmte Zulagen vom Staat sichern können, sofern sie einige Voraussetzungen erfüllen. Demzufolge kommt zum Beispiel auch die Abgabe der Steuererklärung in Frage. Wie Menschen mit wenig Einkommen wenigstens etwas sparen können, erfährst du hier.

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Wer zählt zu den Geringverdienern?

Zu den “Geringverdienern” zählt das Sozialversicherungsrecht all diejenigen, die sich in einer Ausbildung befinden und maximal 325 Euro pro Monat verdienen. Hinzu kommen Personen, die zum Beispiel ein FSJ absolvieren. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Arbeitgeber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge alleine übernimmt.

Im Volksmund wird der Begriff aber auch für Personenkreise in einem Angestelltenverhältnis genutzt, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder Niedriglohn im Allgemeinen beziehen. Menschen, die in diese Kategorie fallen, verdienen laut OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weniger als zwei Drittel des mittleren Einkommens aller sozialversicherungspflichtig Tätigen.

Welche Definition man auch zugrunde legen mag, eines steht fest: Auch Menschen mit wenig Einkommen können Steuern sparen und von einigen Zulagen profitieren.

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Bei der Einkommensteuer und Co. sparen

Wer auf Basis eines Minijobs arbeitet, muss weder Sozialabgaben noch Steuern zahlen, vorausgesetzt, der Arbeitgeber führt eine Pauschalversteuerung durch. Wer einen Midijob ausübt, muss lediglich reduzierte Beiträge entrichten. In der Steuerklasse I bis IV fällt dann sogar keine Lohnsteuer an. Unabhängig von der Steuerklasse fallen bis zum Grundfreibetrag von derzeit 9.000 Euro (Stand: 2018) pro Kalenderjahr überhaupt gar keine Steuern an.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Verdient ein Partner deutlich weniger als der andere, sollte sich das Ehepaar über das sogenannte Ehegatten-Splitting Gedanken machen. Mit einer Zusammenveranlagung, also einer gemeinsamen Abgabe der Steuererklärung, können sie Steuern sparen. Mehr zu diesem Thema findest du hier.

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Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen

Geringverdiener haben die Möglichkeit, von einer Wohnungsbauprämie zu profitieren. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro gilt die staatliche Unterstützung. Einzige Bedingung ist, dass ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen worden sein muss. Wer mindestens 50 Euro einzahlt pro Jahr, wird mit 8,8 Prozent bezuschusst (auf das eingezahlte Geld bis zu einer Höchstgrenze von 512 Euro).

Arbeitnehmer-Sparzulage

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter gewährt. Vermögenswirksame Leistungen sind im Allgemeinen zusätzliche Gelder vom Arbeitgeber, die dem Vermögensaufbau des Angestellten dienen sollen. Mit bis zu 40 Euro kann sich der Chef monatlich beteiligen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich wird dabei zwischen Beteiligungssparen und Bausparen unterschieden. Hier gelangst du zu weiterführenden Informationen.

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Bildungsprämie sichern

Für Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen geringen Verdienst haben (bis zu 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen), gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Diese ist unabhängig vom Arbeitnehmer und dient der persönlichen Weiterbildung und dem beruflichen Vorankommen. Diese kann in Form eines Spargutscheins oder eines Prämiengutscheins in Anspruch genommen werden.

Mit der Steuererklärung Steuern zurückholen

Auch Kleinvieh macht Mist. Wer nur wenig verdient, zahlt in der Regel auch nur wenig Steuern. Trotzdem heißt das ja nicht, dass man überhaupt nichts vom Staat zurückbekommt. Hattest du vielleicht hohe Krankheitskosten oder ist dein Chef für deine Dienstreisen nicht aufgekommen? Es gibt zahlreiche Gründe für eine Rückzahlung. Melde dich doch einfach kostenlos bei uns an und überprüfe, ob auch du von einer Erstattung profitieren kannst. Unser Live-Steuerrechner zeigt dir minutiös, ob sich eine Abgabe für dich lohnt oder nicht. Du hast also nichts zu verlieren, du kannst nur gewinnen.

Hier geht´s zur Erstattung.