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Schon mal was von latenten Steuern gehört?

Aktive und passive latente Steuern sorgen jedes Jahr für Verwirrung.

Es kann eine Wissenschaft für sich sein. Wer in seinem Leben bisher nichts mit dem Thema Steuern am Hut hatte, der betritt erstmal Neuland. Der erste Job, die Uni oder Ausbildung ist endlich vorbei und schon geht es ans ganz große Geld verdienen. Arbeitstätige kommen um ein Thema allerdings nicht drum herum - Steuern.

Und genau das ist für viele ein wunder Punkt. Oft wird dabei an Gesetze, verstricktes Bürokraten-Deutsch und Buchstabensalat gedacht. Dann hilft es meistens nur, einfach ins kalte Wasser geworfen zu werden und sich mit den verschiedenen Termini auseinanderzusetzen.

Vor allem Unternehmer sollten schon mal was von latenten Steuern gehört haben. Sie sind nämlich essentiell, wenn es um Handelsbilanzen, Gewinne und Verluste geht. Es ist jetzt also an der Zeit, diesbezüglich ein für alle Mal Licht ins Dunkel zu bringen.

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Was sind latente Steuern?

Jedes Unternehmen leitet aus seiner Steuerbilanz Gewinne und Verluste ab. Die Steuerbilanz dient dabei als Grundlage zur Bemessung der zu entrichtenden Steuerzahlung. Die festgesetzte Steuerschuld unterscheidet sich oftmals vom Gewinn oder Verlust der Handelsbilanz.

Das bedeutet also in Kurzform: Das Steuerrecht unterscheidet zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungsvorschrift. Das wiederum hat zur Folge, dass es zu einer unterschiedlichen Bemessung von Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kommt.

Dass es überhaupt verschiedene Handhabungen gibt, liegt in der Ursache begründet, dass steuerliche Vorschriften im Handelsrecht keine Berücksichtigung finden. Somit entstehen unter Umständen Beträge, die stark voneinander abweichen können. Diese können sowohl negativ als auch positiv sein. Und für eben solche Werte gibt es den Begriff „latente Steuern".

Latente Steuern sind im Prinzip Ertragsteuern, die noch keine tatsächliche Forderung oder Verbindlichkeit des Finanzamts darstellen. Gemäß Steuerrecht gibt es aktive und passive latente Steuern.

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Aktive latente Steuern

Bei dieser Form der Steuerlatenz handelt es sich um einen zukünftigen Steuervorteil. Dabei wird der handelsrechtliche Gewinn als Grundlage verwendet und von steuerlichen Vorschriften ergänzt.

Beispiel: Sofern ein Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz einen geringeren Wert als in der Steuerbilanz aufweist, so kann folglich ein Aktivposten daraus gebildet werden. Zugrunde wird dann der Differenzbetrag gelegt. Ähnlich verhält es sich mit Schulden, die in der Handelsbilanz einen höheren Wert haben müssen als in der Steuerbilanz.

Ebenfalls zum Ausgleich von Handels- und Steuerbilanz dürfen Vermögensgegenstände herangezogen werden, die nicht in der Handelsbilanz, jedoch in der Steuerbilanz aufgeführt wurden. Gleiches gilt für Schulden. Auch hierbei entstehen aktive latente Steuern. Bei der Aktivierung der aktiven latenten Steuern handelt es sich um ein Wahlrecht.

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Passive latente Steuern

Anders als bei aktiven latenten Steuern besteht bei passiven latenten Steuern eine Bilanzierungspflicht. In der Bilanz werden diese auf der Passiv-Seite festgehalten. Wie genau dabei vorgegangen werden muss, regelt der § 274 des Handelsgesetzbuches (HGB).

Bewertung der Differenzbeträge

Nachdem sämtliche passive und aktive latente Steuern ermittelt wurden, erfolgt die Bewertung. Dabei ist die voraussichtliche Dauer bis zur Auflösung der latenten Steuerpositionen von Bedeutung.

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Bewertung der latenten Steuerpositionen

Grundsätzlich werden latente Steuerpositionen in 3 Kategorien eingeteilt. Das sind:

  • Temporäre Differenzen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder ausgleichen
  • Quasipermanente Differenzen, bei denen der Ausgleichszeitpunkt unbestimmt ist
  • Permanente Differenzen, dich nicht mehr auflösbar sind und als latente Steuern nicht weiter berücksichtigt werden

Insbesondere für Kaptitalgesellschaften sind latente Steuern relevant. Personengesellschaften oder Einzelunternehmen sind von der Bilanzierungspflicht dieser Positionen ausgenommen. In manchen Fällen sind auch kleine Kapitalgesellschaften von der Bilanzierungspflicht befreit.

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