Günstigerprüfung oder Günstigkeitsprüfung: Was ist das?
So entscheidet sich das Finanzamt immer zu Gunsten des Steuerzahlers.
Seit Jahren nimmt der Staat mehr Gelder von seinen Bürgern ein, als er eigentlich einkalkuliert hat. Das ermöglicht uns nicht nur die sogenannte “Schwarze Null”, vielmehr stehen auch mehr Gelder zur Verfügung, um dort zu investieren, wo die Millionen am dringendsten benötigt werden.
Doch wie sieht es eigentlich mit dem einfachen Steuerzahler aus? Zahlen wir nicht eventuell auch zu viel Steuern? Damit das vermieden wird, gibt es zum Beispiel die Günstigerprüfung. Was das ist und wie sie funktioniert, erfährst du jetzt.
Günstigerprüfung ist Aufgabe des Finanzamtes
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Günstigerprüfung um eine Methode, mit der geprüft wird, wie bestmöglich Steuervorteile des Bürgers wahrgenommen werden können.
Eine Günstigerprüfung findet vor allem in diesen Bereichen Anwendung:
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Fahrtkosten
- Riester-Rente
- Kapitalerträge
Günstigerprüfung: Wenn es um Kinder geht
Eltern können für den Nachwuchs Kindergeld erhalten oder vom Kinderfreibetrag profitieren. Kindergeld steht nur Eltern zu, die einen Antrag stellen. Das Finanzamt möchte hier Auskünfte über die finanzielle sowie die familiäre Situation allgemein erhalten. Es ist für alle Eltern empfehlenswert, diesen Antrag zu stellen, denn viele Vergünstigungen hängen vom Kindergeldanspruch ab. Erst wenn der Antrag gewährt wird, kann das Finanzamt beispielsweise steuerrechtliche Vergünstigungen garantieren. Das Kindergeld kann bei der Familienkasse beantragt werden. Da nur eine Form der Unterstützungsvarianten genutzt werden kann, führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch.
Sonderausgabenabzug oder staatliche Zulage bei der Riester-Rente?
Maximal 1.900 Euro werden pro Kalenderjahr als Sonderausgaben berücksichtigt. Diese können sich aus selbst gezahlten Beiträgen oder staatlichen Zulagen zusammensetzen. Ob die Sonderausgaben schließlich auch anerkannt werden, stellt sich erst mit der Günstigerprüfung heraus:
- Abzug wird nicht durchgeführt, wenn Steuerersparnis niedriger ist als Zulage
- Sonderausgabenabzug findet statt, wenn Steuerersparnis höher ist als Zulage
Günstigerprüfung bei der Entfernungspauschale
Wer nicht gerade als Freelancer von zu Hause aus arbeitet, muss täglich zur Arbeit fahren. Fahrtkosten entstehen immer dann, wenn für den Weg zur Arbeitsstätte Beförderungsmittel genutzt werden. Grundsätzlich lassen sich Fahrtkosten in drei Kategorien einteilen:
- Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück
- Familienheimfahrten für Pendler
- Auswärtstätigkeiten im Auftrag der Firma
Dabei greift eine Entfernungspauschale für jeden ohne Nachweispflicht in Höhe von:
- 30 Cent für PKW je gefahrenem Kilometer
- mit Motorrad, Motorroller, Moped und Mofa 20 Cent je gefahrenem Kilometer
Sind die tatsächlichen Kosten allerdings höher als die Entfernungspauschale, wird mittels der Günstigerprüfung der jeweils höhere Wert berücksichtigt.
Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
Manche Steuerzahler haben einen individuellen Steuersatz, der unter 25 Prozent liegt. Dieser Prozentsatz ist dann kleiner als der der Abgeltungsteuer. Damit der der Finanzbeamte den kleineren Wert berücksichtigt, muss eine Günstigerprüfung beantragt werden. Zu viel gezahlte Steuern werden anschließend zurückgezahlt.
Übrigens: Eine Günstigerprüfung wird grundsätzlich bei Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, der Pendlerpauschale sowie beim Sonderausgabenabzug der Riester-Rente durchgeführt.