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Glossar für Kurzarbeit & Steuern

In unserem Glossar findest Du alle relevanten Begriffe und Vokabeln zum Thema Steuern und Kurzarbeit verständlich erklärt. Sollte ein Begriff Deiner Meinung nach fehlen, lass uns dies gerne wissen und wir ergänzen es.

Corona

Corona ist eine Infektionskrankheit, die durch das Virus SARS-CoV-2 übertragen wird. Erste Fälle wurden in China registriert, bevor die Erkrankung sich zu einer weltweiten Pandemie ausbreitete. Als hauptsächlicher Übertragungsweg gilt die Infektion über Tröpfchen und Aerosole.

Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher und juristischer Personen in Deutschland. Danach sind natürliche Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland befindet, unbeschränkt steuerpflichtig.

Hinzuverdienstgrenzen

Wer Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezieht, kann durch eine Nebenbeschäftigung etwas dazuverdienen. Hinzuverdienstgrenzen regeln, ab welcher Höhe Nebeneinkommen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Während der Corona-Pandemie werden die Hinzuverdienstregelungen für Empfänger von Kurzarbeitergeld teilweise gelockert.

Kurzarbeit

Die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls wird als Kurzarbeit bezeichnet. Diese kann alle Mitarbeitenden des Betriebs oder nur einen Teil der Belegschaft betreffen. Während der Kurzarbeit arbeiten die betroffenen Arbeitnehmer weniger oder überhaupt nicht (Kurzarbeit Null).

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung für von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des vereinbarten Arbeitsentgelts, für alle anderen werden 60 % angesetzt. Während der COVID-19-Pandemie wird das Kurzarbeitergeld in vielen Fällen vorübergehend erhöht. Wessen Betrieb bis spätestens März 2021 Kurzarbeit angemeldet hat, der erhält ab dem 4. Monat 70 % und ab dem 7. Monat 80 % Kurzarbeitergeld. Arbeitnehmer mit Kind erhalten jeweils 7 % mehr Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeldrechner

Der Kurzarbeitergeldrechner berechnet die Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die Besteuerung des Einkommens. Das Kurzarbeitergeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der auf das restliche Einkommen angewendet wird.

Kurzarbeitergeldverordnung

Die Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) vom März 2020 regelt Erleichterungen für die Durchführung von Kurzarbeit während der Corona-Pandemie. Dazu gehören die Absenkung der Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung und die Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer.

Massenentlassungen

Wenn innerhalb von 30 Kalendertagen ein bestimmter Anteil der Beschäftigten eines Betriebes entlassen wird, spricht man von Massenentlassungen. Diese muss der Arbeitgeber vorab der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei Massenentlassungen ebenfalls am Vorgang beteiligt werden.

Progressionsvorbehalt

Im deutschen Steuerrecht gibt es Einkünfte, die steuerfrei sind. Dazu zählen u.a. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, sowie ausländische Einkünfte, die bereits außerhalb Deutschlands versteuert wurden. Diese Einkünfte werden allerdings bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, mit dem die in Deutschland steuerpflichtigen Einnahmen besteuert werden. Als Faustformel kann man jedoch sagen, dass der Steuersatz mit der Höhe der Lohnersatzleistungen steigt.

Saison-Kurzarbeitergeld

Die Bauwirtschaft hat im Winter die Möglichkeit, bei schlechter Witterung oder Auftragsmangel Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die unterschiedlichen Bereiche der Bauwirtschaft können zu verschieden Zeitpunkten Kurzarbeit anmelden. Für alle endet die Möglichkeit jedoch im März eines jeweiligen Jahres. Finanziert werden die ergänzenden Leistungen durch die Winterbeschäftigungsumlage.

Steuererklärung

In der Steuererklärung stellen steuerpflichtige Personen dem Finanzamt die Informationen zur Verfügung, die die Behörde zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Steuerbetrags benötigt.

Steuerklasse

Bei Arbeitnehmern bestimmt die Steuerklasse die Höhe des Steuerabzugs vom Lohn. Ein ausschlaggebender Faktor, nach dem Arbeitnehmer einer der sechs Steuerklassen zugeordnet werden, ist der Familienstand. Ehepaare können ihr Steuerklassen mehrmals im Jahr ändern.

Steuersatz

Der Prozentsatz an Steuern, der auf ein Einkommen erhoben wird. Je höher das Einkommen, umso mehr steigt auch der Steuersatz.

Steuerveranlagungspflicht

Die Pflicht, die notwendigen Angaben zur Ermittlung und Festsetzung der Besteuerung zu machen, in der Regel in Form einer Steuererklärung. Die Pflicht gilt für viele Steuerzahler, insbesondere auch für diejenigen, die im Veranlagungszeitraum Lohnersatzleistungen bezogen haben, zu denen auch das Kurzarbeitergeld gehört.

Systemrelevante Berufe

Systemrelevante Berufe halten die Gesellschaft am Laufen. Diese Berufe mussten in der Corona-Pandemie weiterhin ausgeführt werden. Die Berufe in den folgenden Bereichen sind systemrelevant: Energieversorgung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Wasser und Kläranlagen, Gesundheit, Transport, Finanzwesen, Ernährung und Hygiene sowie Telekommunikations- und Informationstechnik.

Transfer-Kurzarbeitergeld

In Zeiten von Um- oder Restrukturierungen von Unternehmen wird Transfer-Kurzarbeitergeld gezahlt, damit Arbeitnehmer besser vermittelt werden können. Von Entlassungen betroffene Arbeitnehmer sollen einen neuen Job finden, ohne dass ihnen Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. Ziel ist es, möglichst viele Mitarbeiter in ein neues Arbeitsverhältnis zu transferieren. Das Transfer-Kurzarbeitergeld beläuft sich auf 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (67 % bei Haushalten mit mindestens einem Kind).

Unvermeidbarer Arbeitsausfall

Ein unvermeidbarer Arbeitsausfall muss vorliegen, um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben. An einen unvermeidbaren Arbeitsausfall sind folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es müssen Überstunden- und positive Arbeitszeitkonten abgebaut werden.
  • Er darf sich nicht um einen branchenüblichen, betriebsüblichen oder saisonbedingten Arbeitsausfall handeln (Ausnahme: Saison-Kurzarbeit, z.B. in der Bauwirtschaft).
  • Es muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer vorrübergehend in einer anderen Abteilung arbeiten kann.
  • Andere betriebsinterne Maßnahmen müssen zunächst vorgezogen werden (z. B. Aufräumarbeiten, Lagerarbeit).