Alle wichtigen Infos zur Lohnsteuerbescheinigung!
Alle Arbeitnehmer:innen sowie Beamte und Beamtinnen erhalten einmal im Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist ein wichtiges Steuerdokument und enthält alle Informationen zu Lohn, Steuerabzügen und Sozialabgaben des abgelaufenen Jahres. Spätestens bis Ende Februar des Folgejahres bekommst Du sie von Deinem Arbeitgeber. Er übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung auch ans zuständige Finanzamt.
INHALT
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Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
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Wann bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?
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Wozu brauche ich sie?
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Diese Angaben enthält eine Lohnsteuerbescheinigung
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Was tun bei fehlerhaften Daten?
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Wie lange soll ich die Lohnsteuerbescheinigung aufheben?
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Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung verloren
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Arbeitnehmer:innen, Beamtinnen und Beamte bekommen eine monatliche Abrechnung über ihr Gehalt oder ihre Bezüge. Die Abrechnung enthält Angaben über
- den steuerpflichtigen Arbeitslohn,
- den Lohnsteuerabzug und
- gegebenenfalls Angaben zu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Arbeitnehmenden zahlen zusätzlich noch Pflicht-Beiträge zur Sozialversicherung. Diese Daten werden jährlich für das gesamte Kalenderjahr in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (kurz: LStB) zusammengefasst.
Wann bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?
Nach Ablauf des Kalenderjahres (spätestens bis Ende Februar des Folgejahres) müssen Arbeitgeber:innen die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz dem zuständigen Finanzamt übermitteln. Zeitgleich müssen sie Dir einen Ausdruck zur Verfügung stellen - digital oder auf Papier.
Endet Dein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Jahres, wirst Du entsprechend früher Deine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Wenn Du im Laufe des Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst, bekommst Du eine Bescheinigung für jedes Arbeitsverhältnis.
Hinweis: Falls Du jemanden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in Deinem Privathaushalt beschäftigst, kannst Du dem Finanzamt statt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine Papier-Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster übermitteln.
Wozu brauche ich sie?
Deine Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument und die Bescheinigung darüber, wie viel Lohnsteuer im vergangenen Kalenderjahr einbehalten wurde. Sie ist also ein Beweismittel für den tatsächlichen Lohnsteuerabzug, nicht für den Lohnsteuerabzug, wie er hätte stattfinden müssen.
Die LStB bildet die Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung. Dem Finanzamt liegen die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung durch die Übermittlung Deines Arbeitgebers bereits als sogenannte eDaten vor. Seit 2019 musst Du sie deshalb in der Steuererklärung nicht mehr selbst eintragen. Ausnahme: Wenn Du weißt, dass die Daten nicht übermittelt wurden oder falsche Daten übermittelt wurden, korrigierst Du sie in Deiner Steuererklärung.
Du kannst die Lohnsteuerbescheinigung übrigens auch als Verdienstnachweis beim Antrag auf Elterngeld oder für den BAFöG-Antrag Deines Kindes verwenden.
Das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 als PDF zum Download.
Diese Angaben enthält eine Lohnsteuerbescheinigung
Linke Spalte:
Neben der Anschrift und Steuernummer Deines Arbeitgebers siehst Du links Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz: ELStAM. Sie bestimmen die Höhe Deines Lohnsteuerabzugs und sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die ELStAM ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier und werden deshalb auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmenden
- steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer, nur bis einschließlich 2022)
- Personalnummer
- Steuerklasse
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Kirchensteuermerkmale
- Steuerfreier Jahresbetrag (falls Du beim Lohnsteuerabzug Freibeträge beantragt hast)
- Jahreshinzurechnungsbetrag (z.B. bei mehreren gering entlohnten Arbeitsverhältnissen nebeneinander)
Rechte Spalte:
- Beschäftigungsdauer
- Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn (z.B. bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaub an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen)
- steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich steuerpflichtiger Sachbezüge)
- einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
- Beiträge zur sozialen oder Pflicht-Pflegeversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Entgeltersatzleistungen wie (Saison-)Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld 1, Elterngeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge zur Altersteilzeit sowie steuerfreie Zuschüsse Deines Arbeitgebers zum (Saison-)Kurzarbeitergeld
- Versorgungsbezüge (z.B. Ruhegehalt oder Witwen-/Witwergeld)
- steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zu Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung)
- eine Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (egal, ob sie auf einen Schlag versteuert oder die Fünftelregelung angewendet wird)
Steuertipp: Ob die Fünftelregelung steuerlich für Dich von Vorteil ist, wird automatisch in einer Günstigerprüfung vom Finanzamt geprüft. Ab 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber angewendet, sondern nur noch vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.
Diese Angaben auf der Bescheinigung verpflichten zur Steuererklärung
- der Großbuchstabe S
- die Ziffer 15 (Entgeltersatzleistungen)
- eine Abfindung nach der Fünftelregelung
- die Steuerklassen 3/5, 4 mit Faktor und Steuerklasse 6
Was bedeuten die Großbuchstaben unter Ziffer 2?
- Großbuchstabe F: steuerfreie Sammelbeförderungen zur ersten Tätigkeitsstätte
- Großbuchstabe S: der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet (z.B. Weihnachtsgeld) und dabei den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im selben Kalenderjahr nicht mit einbezogen
- Großbuchstabe M: wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommen hat, sind diese als Sachbezug zu bewertende Mahlzeiten
- Großbuchstabe FR: für Grenzpendler, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, z.B. FR2 bei Arbeitgebern mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Finde ich auf der Bescheinigung auch meine Steuernummer?
Nein. Deine Steuernummer findest Du aber auf Deinem letzten Steuerbescheid. Falls Du noch keine Steuernummer hast, erhältst Du sie mit Deinem ersten Steuerbescheid. In der linken Spalte der Lohnsteuerbescheinigung findest Du aber Deine steuerliche Identifikationsnummer. Dein Arbeitgeber verwendet nämlich Deine Steuer-ID. für die elektronische Übermittlung Deiner Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt.
Was tun bei fehlerhaften Daten?
Wenn Deine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhafte Angaben enthält, muss zunächst unterschieden werden:
1. Fehlerhafter Datensatz bei korrektem Lohnsteuerabzug
War der Lohnsteuerabzug korrekt und es hat sich nur ein Zahlendreher in die Lohnsteuerbescheinigung eingeschlichen? Dann ist Dein Arbeitgeber nach § 93c Absatz 3 Abgabenordnung zur Korrektur verpflichtet. Er muss Dir und dem Finanzamt eine korrigierte Bescheinigung übermitteln und sie mit dem Kennzeichen “Korrektur” versehen.
2. Der Lohnsteuerabzug war falsch
Dein Arbeitgeber haftet für den korrekten Lohnsteuerabzug und für die korrekte Bescheinigung und Übermittlung Deiner Lohndaten an die Finanzverwaltung. Falls er Fehler beim Lohnsteuerabzug gemacht hat, darf er den Lohnsteuerabzug nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr rückwirkend korrigieren.
Dein Arbeitgeber hat zuwenig Lohnsteuer einbehalten
Wenn Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten haben, müssen sie das dem Betriebsstättenfinanzamt melden (§ 41c Absatz 4 EStG). Das nennt sich “haftungsbefreiende Anzeige” und entbindet sie davon, selbst für die entgangene Lohnsteuer aufzukommen. Das Finanzamt holt sich dann die fehlende Lohnsteuer vom Arbeitnehmenden zurück - entweder im Rahmen der Steuererklärung oder (wenn Du keine Steuererklärung abgibst) durch einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid.
Dein Arbeitgeber hat zu viel Lohnsteuer einbehalten
Falls Dein Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, kannst Du Dir das Geld nur durch eine Steuererklärung zurückholen!
Wenn der Lohnsteuerabzug falsch war, hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert wird. Denn sie ist der Beweis für den tatsächlichen Lohnsteuerabzug, nicht für den korrekten Lohnsteuerabzug. Das ist aber kein Problem, denn die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht rechtlich bindend. Erst der Steuerbescheid ist rechtlich bindend.
Was passiert mit dem Steuerbescheid bei fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung?
Nach § 175b Abs. 1 AO wird ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert, wenn entweder das Finanzamt bei der Datenverarbeitung Fehler macht, oder wenn falsche Daten an das Finanzamt übermittelt werden.
Zu Fehlern seitens des Finanzamts heißt es: “Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden." Zu den mitteilungspflichtigen Stellen gehören Arbeitgeber:innen, Banken, Krankenkassen, Rentenversicherung etc.
Zu den fehlerhaften Daten selbst heißt es: “Gelten Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen [..] übermittelt wurden, [..] als Angaben des Steuerpflichtigen, ist der Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit diese Daten zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unrichtig sind." Zur Erklärung: Die übermittelten falschen Daten gelten als Deine Angaben, wenn sie in der Steuererklärung als eDaten gekennzeichnet sind und Du keine Änderungen vornimmst.
Änderung von Steuerbescheiden
Solltest Du durch eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten, wird der Steuerbescheid nach § 175b AO also aufgehoben oder geändert. Wir empfehlen Dir dennoch, Deine Lohnsteuerbescheinigung bzw. Deine eDaten in der Steuererklärung immer vor der Abgabe der Steuererklärung zu überprüfen!
Wie lange soll ich die Lohnsteuerbescheinigung aufheben?
Wir empfehlen Dir, Deine Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt aufzubewahren. Es kann nämlich sein, dass die Berechnung Deiner Rente Fehler enthält. Dann sind die Lohnsteuerbescheinigungen der Nachweis für Höhe und Zeiten Deiner Einzahlungen – vor allem für den Fall, dass Du nicht mehr alle Meldungen zur Sozialversicherung Deiner gesamten Berufslaufbahn besitzt. Am besten heftest Du sie zusammen mit dem Steuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres ab.
Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung verloren
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Mitarbeitenden mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Falls Du mal eine verlierst oder verlegst, kannst Du den Ausdruck also in der Personalabteilung Deines Arbeitgebers erneut anfordern. Das gilt auch im Falle ehemaliger Arbeitgeber. Alternativ bekommst Du sie beim zuständigen Finanzamt.