Lohnsteuerermäßigungsantrag: So bleibt mehr Netto vom Brutto übrig
Mithilfe von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren ein höheres Nettoeinkommen sichern.
Wäre es nicht fantastisch, wenn wir so viel verdienen würden, wie wir wollen? Sich nie wieder Sorgen machen müssen, wie die nächste Autoreparatur bezahlt werden soll, das Kind könnte eine Privatuni besuchen und die Traumstrände der Welt wären nicht mehr sicher.
Aber das Leben ist bekanntlich ja kein Wunschkonzert. Und so kommt es, dass wir in der Regel 5 Tage die Woche schuften, um am Ende des Monats über die Runden zu kommen. Selbst mit einem vernünftigen Einkommen steht einem die Welt nicht in Gänze offen. Jammern ist zwar an dieser Stelle ein wenig unangebracht, aber es wäre ja schon großartig, wenn das Bruttogehalt dem Nettogehalt entspräche.
Dass diese beiden Werte allerdings nie identisch sein werden, ist logisch. Es gibt aber eine Möglichkeit, mit der sich die Beträge wenigstens ein bisschen angleichen. Das Zauberwort heißt „Lohnsteuerermäßigungsantrag". Was das ist und welche Funktion dieser hat, erfährst du jetzt.
Was ist ein Lohnsteuerermäßigungsantrag?
Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag werden beim Finanzamt Freibeträge beantragt. Diese verringern das zu versteuernde Einkommen und auch der Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Die Folge ist, dass am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung steht. Mit Freibeträgen wird die Steuerlast sofort gemindert. Im Prinzip werden die Ausgaben, die man sich sonst mit einer Steuererklärung zurückholt, noch im selben Monat erstattet, in dem sie angefallen sind.
Freibeträge können mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag immer bis Ende November des laufenden Jahres beantragt werden. Bereits im darauffolgenden Monat bleibt dann mehr Netto vom Brutto übrig.
Hinweis: Weihnachtsgeld-Empfänger sollten bis spätestens Oktober einen Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt eingereicht haben, um viel Geld einsparen zu können.
Welche Freibeträge gibt es?
Freibeträge führen zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Wer darüber hinaus verdient, muss die Differenz versteuern.
Freibeträge werden vor allem dann gewährt, wenn Lebensumstände eintreten, die den Steuerzahler zu hohen Ausgaben zwingen. Im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung werden Freibeträge im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz genehmigt.
Zu den wichtigten Freibeträgen gehören
- Ausbildungsfreibetrag
- Grundfreibetrag
- Rabattfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Erziehungsfreibetrag
- Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- Sparerfreibetrag
- Ehrenamtsfreibetrag
- Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung
Seit Oktober 2015 können Freibeträge für zwei Jahre statt nur für ein Jahr beantragt werden. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt.
Antragsgrenze entscheidend bei Lohnsteuerermäßigungsantrag
Um überhaupt von Freibeträgen profitieren zu können, müssen im laufenden Kalenderjahr mehr als 600€ an Ausgaben anfallen. Um diesen Wert bemessen zu können, wird bei jedem Steuerzahler automatisch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ abgezogen.
Doch wie kann ich die Antragsgrenze überschreiten? Grundsätzlich gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Zu den Aufwendungen zählen zum Beispiel Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Wie beantrage ich eine Lohnsteuerermäßigung?
Natürlich gibt es bei einer Beantragung von Freibeträgen einiges zu beachten. Je nachdem, ob ein bestehender Freibetrag geändert werden soll oder ob ein neuer in Anspruch genommen werden möchte, muss ein entsprechendes Formular eingereicht werden.
Folgende Formulare sind notwendig:
- für eine neue Beantragung: von Nöten ist der amtliche Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung"
- Kinderfreibeträge, Steuerklassenwechsel etc.: „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“
Steuererklärung wird zur Pflicht
Wer Freibeträge in Anspruch nimmt, muss fortan eine Steuererklärung abgeben. Zumindest so lange, wie der Steuerzahler von Freibeträgen profitiert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die von der Abgabepflicht befreit sind.
Dazu zählen:
- Steuerzahler, die den Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen
- Anzahl der Kinderfreibeträge hat sich geändert
- Arbeitslohn ist geringer als 11.000€