Lohnsteuerkarte 2020: Gibt es die Steuerkarte noch?
Immer wieder liest man noch was von der Lohnsteuerkarte. Doch ist das überhaupt noch aktuell?
Deutschland ist ein typisches Land der Bürokratie. Für alles gibt es irgendwelche Unterlagen. Da kann es schnell mal passieren, dass man bei all dem Papierchaos den Überblick verliert.
Arbeitsverträge, Zeugnisse, Beglaubigungen, Anträge, Kopien, Lohnsteuerkarte, … Lohnsteuerkarte? Tatsächlich - so ab und zu schummelt sich das Wort noch in Zeitungsbeiträge, Fernsehsendungen oder Diskussionsrunden ein.
Ohne eine Lohnsteuerkarte geht gar nichts. Der Job kann nicht angetreten werden und wer seiner Arbeit nicht nachkommen kann, verdient logischerweise auch keine müde Mark. Aber ist das wirklich so? Oder handelt es sich dabei einfach nur um einen veralteten Begriff, der eigentlich etwas ganz Anderes meint? Wir sind der Sache auf die Spur gegangen.
Zur Lohnsteuerkarte
Seit nunmehr vielen Jahren gibt es die Lohnsteuerkarte, wie die meisten sie noch kennen, nicht mehr. Zuletzt 2010 wurde sie in Papierform an alle Arbeitnehmer verteilt. Mit ihr wurde das Lohnsteuer-Abzugsverfahren durchgeführt. Auf der Karte wurden sämtliche Angaben zur Person festgehalten wie Name, Konfession, Steuerklasse und das zuständige Finanzamt. Mittlerweile wurde die Lohnsteuerkarte aus dem Verkehr gezogen und durch eine elektronische Variante ersetzt.
Geschichte ist Geschichte
Von 1925 bis 2010 musste jeder Arbeitnehmer eine Papier-Lohnsteuerkarte vorweisen können. Da sie im Jahre 2010 das letzte Mal vergeben wurde, konnten Beschäftige bis 2013 noch mit ihr einer Tätigkeit nachkommen.
Zu Beginn eines jeden Jahres mussten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorlegen. Das war auch dann notwendig, wenn ein neuer Job angetreten wurde. Neben den bereits genannten personengebundenen Angaben, die auf dem Papier vermerkt waren, standen noch Daten wie Anschrift, Geburtsdatum, Kinderfreibeträge, Gemeindeschlüssel, Identifikationsnummer und einige weitere wichtige Informationen.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Seit 2013 wurde die herkömmliche Lohnsteuerkarte durch eine elektronische ersetzt. Sie ist vielen heutzutage als ELStAM bekannt (Elektronische-Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale). Mit dieser kann dein Chef via Identifiaktionsnummer alle relevanten Daten einsehen und jederzeit online abrufen. Da du monatlich dein Gehalt richtig versteuert überwiesen haben möchtest, müssen Arbeitgeber sich beim Elster-Portal registrieren oder eine externe Buchhaltungssoftware nutzen.
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte gehört Bürokratie der Vergangenheit an. Wer einen neuen Job aufnimmt, muss lediglich sein Geburtsdatum und die Identifikationsnummer mitteilen. Seit 2011 erfassen die Finanzämter alle relevanten Informationen zu einer Person und verwalten diese.
Was es mit der Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, auf sich hat, erfährst du, indem du auf den Link klickst.
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