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So kannst du die Mietkaution steuerlich geltend machen und Geld sparen

Diese Möglichkeiten gibt es.

Heutzutage eine erschwingliche Wohnung zur Miete zu finden, grenzt vor allem in Ballungsräumen an ein Wunder. Die Mieten sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert und ein Leben im Zentrum einer Großstadt können sich inzwischen nur noch Topverdiener leisten.

Daher ziehen immer mehr Menschen in die weniger beliebten Randbezirke einer Stadt und nehmen einen längeren Arbeitsweg in Kauf. Dafür sind die Mietkosten auch geringer und die Wahrscheinlichkeit, überhaupt eine Wohnung zu finden, steigt um ein Vielfaches an. Aber einen Haken gibt es immer, egal, wie teuer die Wohnung ist.

Ein Umzug ist ohnehin schon mit hohen Kosten verbunden. Damit ist aber noch nicht genug. Vermieter verlangen in den meisten Fällen eine hohe Mietkaution, die vom Vermieter hinterlegt werden muss. Unter bestimmten Umständen können die Kosten dafür zum Teil steuerlich geltend gemacht werden.

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Mietkaution von der Steuer absetzen

Die Möglichkeiten, die Kosten für die Mietkaution von der Steuer abzusetzen, sind leider begrenzt. Ob es möglich ist und in welcher Höhe von einer Rückerstattung zu rechnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Folgende Varianten kommen in Frage:

  • Zweitwohnung wird beruflich genutzt
  • Mietkaution wird vom Vermieter einbehalten
  • Kreditaufnahme bei Umzug
  • Mietkaution für Gewerbe
  • Mietkautionsbürgschaft

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Zweitwohnung wird beruflich genutzt

Wer eine Zweitwohnung angemietet hat, kann die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten von der Steuer absetzen.

Das betrifft in erster Linie

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Renovierungsarbeiten
  • Einrichtung

Bedingung für die Absetzbarkeit der Kaution ist, dass die Kosten dauerhaft anfallen müssen. Erhält der Mieter nach Ablauf der Miete die Kaution zurück, kann diese nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Hinweis: Behält der Vermieter die Kaution ein, handelt es sich um tatsächlich anfallende Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

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Kreditaufnahme für einen Umzug

Nicht selten wird für die Kaution ein Kredit aufgenommen. Wer diesen aber im Rahmen einer privat genutzten Wohnung aufnimmt, kann die Kosten nicht angeben. Ein Steuervorteil entsteht jedoch, wenn der Kredit für die Finanzierung einer beruflich genutzten Zweitwohnung aufgenommen wurde. Das bezieht sich aber vor allem auf die Umzugskosten, nicht auf die Kaution an sich. Die Ausgaben für die Kaution müssen einen Teil der Gesamtfinanzierung ausmachen. Absetzbar sind dann nur die Zinsen.

Kaution für Gewerbe

Nicht bilanzierende Firmen können Barkautionen als Betriebsausgabe ansetzen und beim Finanzamt einreichen. Wird nach Ablauf des Mietzeitraums die Kaution zurückgezahlt, handelt es sich aus Steuersicht um eine Einnahme, die wiederum versteuert werden muss. Bilanzierende Unternehmen haben keine Möglichkeit, die Kaution als Betriebsausgabe anzugeben.

Mietkautionsbürgschaft

Privat genutzte Wohneinheiten sind auch in diesem Fall nicht steuerlich absetzbar, wohingegen gewerbliche Mietkautionsbürgschaften von den Finanzämtern berücksichtigt werden.