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Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland: Auswirkung auf die Steuer

Seit Januar 2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde.

Die Wirtschaft boomt nach wie vor in Deutschland. Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt, Handwerkerarbeiten können erst in ein paar Wochen erledigt werden, da keine freien Termine zur Verfügung stehen und die Arbeitslosenzahlen sinken ebenfalls von Monat zu Monat.

Obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse hierzulande objektiv betrachtet sehr gut sind, gibt es erst seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn. Mit diesem sollen Menschen sich ein würdiges Leben finanzieren können und geschützt werden vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber.

Im Januar 2019 wurde der Mindestlohn erneut angehoben. Dieser liegt jetzt bei 9,19 Euro pro Stunde. Alle fünf Jahre passt eine Mindestlohnkommission diesen in Deutschland jedes Mal aufs Neue an. So manch eine Erhöhung kann aber auch Auswirkungen auf die eigene Steuerlast haben.

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Anpassung und Höhe des Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission setzt sich zusammen aus zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht und sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern. Übrigens findet das Engagement auf ehrenamtlicher Basis statt.

Nachdem sich die Mindestlohnkommission beraten hat, legt diese ihren Vorschlag der Bundesregierung vor, die anschließend mit einer entsprechenden Verordnung einen neuen Mindestlohn festsetzt.

Höhe des Mindestlohns

  • seit 01.01.2019: 9,19 Euro pro Stunde
  • ab 01.01.2020: 9,35 Euro pro Stunde

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Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf den Mindestlohn, der sich in einem Angestelltenverhältnis befindet. Das bedeutet, dass auch Mini-Jobber davon profitieren. Die Höhe des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Anzahl der Stunden aus, die im Monat gearbeitet werden kann, damit die 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird.

Es gibt aber auch Personen, die keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben:

  • Auszubildende
  • Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert
  • Strafgefangene
  • ehrenamtlich Tätige
  • Praktikum von Schüldern und Studenten im Rahmen eines Studiums bzw. einer Schulausbildung
  • Arbeitnehmer, die an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit teilnehmen
  • Selbstständige

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Auch mit Mindestlohn Steuern sparen

Verdient ein Partner deutlich weniger als der andere, sollte sich das Ehepaar über das sogenannte Ehegatten-Splitting Gedanken machen. Mit einer Zusammenveranlagung, also einer gemeinsamen Abgabe der Steuererklärung, können Steuern gespart werden.

Auch eine Wohnungsbauprämie kann in Anspruch genommen werden. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro gilt die staatliche Unterstützung. Einzige Bedingung ist, dass ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen worden sein muss.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen geringen Verdienst haben (bis zu 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen), gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen.

Hattest du zudem vielleicht hohe Krankheitskosten oder ist dein Chef nicht für deine Dienstreisen aufgekommen? Es gibt zahlreiche Gründe für eine Rückzahlung. Melde dich doch einfach kostenlos bei uns an und überprüfe, ob auch du von einer Erstattung profitieren kannst. Unser Live-Steuerrechner zeigt dir minutiös an, ob sich eine Abgabe für dich lohnt oder nicht.