Nichtbeanstandungsgrenze: Erklärungen & Tipps
So holst du dir ganz einfach dein Geld zurück.
Wie lange liegt deine letzte Bewerbung zurück? War es die Bewerbung für das Studium oder für einen neuen Job? Sicherlich kannst du dich noch daran erinnern, dass die Kosten dafür zwar nicht existenzgefährdend waren, aber bekanntlich macht Kleinvieh ja auch Mist.
Gar nicht allzu wenige müssen auf Arbeit sogar Vorschriften erfüllen und sehen sich dazu gezwungen, bestimmte Kleidung zu tragen. Denken wir zum Beispiel ans Oktoberfest. Oder hast du dort schon mal jemanden in Jogginghose und Kapuzenpulli servieren sehen? Siehst du, wir auch nicht.
Nicht immer wird die Kleidung vom Arbeitgeber gestellt und schon gar nicht von diesem gereinigt, weswegen diese Kosten ebenfalls auf einem sitzen bleiben. Was viele in diesem Zusammenhang nicht wissen, ist, dass derartige Ausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden können - ganz ohne Belege. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche andere Dinge, die du von der Steuer absetzen kannst.
Nichtbeanstandungsgrenze
Das Wort an sich klingt recht kompliziert und ist typisch für Bürokraten-Deutsch. Dabei meint es aus Sicht der Steuerzahler nur etwas Gutes. Nichtbeanstandungsgrenzen vereinfachen im Prinzip die Steuererklärung. Bestimmte Ausgaben, die innerhalb eines Kalenderjahres angefallen sind, können ganz ohne Nachweise steuerlich abgesetzt werden.
Folglich gibt es dank Nichtbeanstandungsgrenzen oder Nichtaufgriffsgrenzen deutlich einfachere Prozesse. Dahinter verbergen sich in erster Linie Pauschalen, die bis zu einem bestimmten Betrag gewährt werden können. Ganz genau - können, nicht müssen. Anders als bei herkömmlichen Pauschalen, die jedem Bürger zustehen, gibt es bei diesen keine Garantie, dass der Sachbearbeiter die Kosten anerkennt.
Arbeitsmittel
Verschiedene Büromaterialien kannst du entweder selbst auflisten oder einfach auf die Pauschale von 110 Euro zurückgreifen. Benötigte Fachliteratur kannst du ebenso auflisten und mittels Belegen nachweisen, oder du begnügst dich mit der Pauschale von 80 Euro.
Bei elektronischen Geräten sind nur solche absetzbar, die für die Arbeit gebraucht werden, z.B. PC/Laptop, Software, Drucker, Handy und Tablet. Du kannst auch die Geräte angeben, die du zu einem früheren Zeitpunkt erworben hast. Wenn du später eine kleinere Summe auf deiner Steuererklärung siehst, dann ist das der angegebene Preis über die Jahre/Monate abgeschrieben. Belege brauchst du immer erst auf Anfrage einzureichen.
Kontoführungsgebühren
Fast jeder Mensch besitzt heutzutage ein eigenes Konto. Ausgaben, die dafür entstehen, können bis zu 16 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden. Dieser Betrag greift auch dann, wenn die Bank überhaupt keine Gebühren verlangt.
Dienstreisen
Bei Reisen, die du im Auftrag deines Arbeitgebers durchführst, kannst du von einer Pauschale in Höhe von bis zu 250 Euro profitieren. Bis zu diesem Wert sind keine Nachweise notwendig.
Bewerbungskosten
Absetzbare Posten
Materialien für eine Bewerbung:
- Klarsichthüllen
- Druckerpatronen
- Klebeutensilien
- Briefumschläge
- Bewerbungsmappen
- Schreibpapier
- Kopien
- Schreibutensilien
- Briefmarken
Kosten für Eigenmarketing:
- Bewerbungsfotos
- Inserate
- Website
- anteilige Telefonkosten
- ebenso anteilige Internetkosten
- Design für den Lebenslauf
- Bewerbungsvideo
- Online-Anzeigen
Generell gilt:
- pro Bewerbung per Post: 8,50 Euro
- pro Bewerbung per Email: 2,50 Euro
Arbeitskleidung
Berufskleidung muss gereinigt werden - das ist logisch. Aber nicht jeder Chef kommt dafür auf. Wer seine Wäsche in der eigenen Waschmaschine reinigt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gibt eine Übersicht, in welchem Rahmen die Ausgaben angesetzt werden können. Der absetzbare Betrag variiert dabei und hängt von der Personenzahl ab.
1 Person
Reinigung
- Kochwäsche 90 Grad 77 Cent pro Kg
- Kochwäsche 60 Grad 76 Cent pro Kg
- Pflegeleicht 88 Cent pro Kg
Trocknen
- Ablufttrockner 41 Cent pro Kg
- Kondenstrockner 55 Cent pro Kg
Bügeln
- Dampfbügeleisen 7 Cent pro Kg
2 Personen
Reinigung
- Kochwäsche 90 Grad 50 Cent pro Kg
- Kochwäsche 60 Grad 48 Cent pro Kg
- Pflegeleicht 60 Cent pro Kg
Trocknen
- Ablufttrockner 26 Cent pro Kg
- Kondenstrockner 34 Cent pro Kg
Bügeln
- Dampfbügeleisen 5 Cent pro Kg
3 Personen
Reinigung
- Kochwäsche 90 Grad 43 Cent pro Kg
- Kochwäsche 60 Grad 41 Cent pro Kg
- Pflegeleicht 53 Cent pro Kg
Trocknen
- Ablufttrockner 23 Cent pro Kg
- Kondenstrockner 29 Cent pro Kg
Bügeln
- Dampfbügeleisen 5 Cent pro Kg
4 Personen
Reinigung
- Kochwäsche 90 Grad 37 Cent pro Kg
- Kochwäsche 60 Grad 35 Cent pro Kg
- Pflegeleicht 47 Cent pro Kg
Trocknen
- Ablufttrockner 19 Cent pro Kg
- Kondenstrockner 24 Cent pro Kg
Bügeln
- Dampfbügeleisen 5 Cent pro Kg
Übrigens: Natürlich kann Berufskleidung auch in die Wäscherei gebracht und die Quittungen dazu einreicht werden.