Muss ich meinen Poker-Gewinn versteuern?
Nicht jeder Glücksspiel-Gewinn ist auch zwangsläufig steuerfrei.
Es ist 16 Uhr an einem Samstag, an dem keine Bundesliga stattfindet, die Theater Sommerpause haben und das Wetter total verrückt spielt. Du schlenderst durch die Straßen der Stadt und weißt nicht so recht, was du heute mir dir anfangen sollst. Und dann klingelt das Telefon und dein bester Freund fragt dich, ob du nicht Bock auf einen Poker-Abend bei ihm hättest.
Natürlich hast du, du hast ja eh nichts Besseres vor. Kurz vor Beginn des Turniers legt ihr einen Spieleinsatz fest. Jeder gibt ´nen 10er. Gar nicht mal so wenig, wenn man bedenkt, dass der Gewinner ein halbes Vermögen bekommt. Nachdem der Sieger feststeht und sich der Abend dem Ende zuneigt, sagt der neidische Verlierer mit einem Augenzwinkern zum Abschied: “Gut, dass du den Gewinn versteuern musst!”
Muss ich das wirklich? Wahrscheinlich nicht, wenn ich nur 80 Euro gewinne, aber wie sieht es in Deutschland eigentlich aus, wenn es um horrende Summen geht, die bei illustren Poker-Turnieren gerne mal an die Erstplatzierten ausgeschüttet werden? Wir haben uns mal in die Spur begeben und den Sachverhalt auseinandergenommen.
Steuerfreiheit für Gewinne
Im Allgemeinen gilt für Deutschland, dass Gewinne nicht versteuert werden müssen. Diese können nämlich nicht den 7 Einkunftsarten zugeordnet werden. Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer und sind demzufolge steuerpflichtig.
Zu den 7 Einkunftsarten gehören:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Pokergewinne gelten im Steuerrecht demzufolge als „nicht steuerbar".
Vorsicht ist geboten
Bereits 2012 entschied das Finanzgericht in Köln, dass Poker-Gewinne versteuert werden müssen. Das Finanzgericht in Münster ist sogar der Auffassung, dass Gewinne der Umsatzsteuer unterliegen. Wie das in Zukunft allgemein für ganz Deutschland geregelt werden soll, muss der Bundesfinanzhof aber erst noch entscheiden.
Zur Auffassung des FG in Köln gibt es allerdings schon eine Stellungnahme seitens des BFH. Dieser entschied, dass “Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können”.
Wie kann es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen?
Das FG in Köln begründete sein Urteil damit, dass der Pokerspieler im vorliegenden Fall wegen seiner Fähigkeiten gewonnen und Glück keine wesentliche Rolle mehr gespielt habe. Die Schlussfolgerung ist demzufolge, dass das Pokerspiel nicht dem Zufall unterliegt, sondern vielmehr ein Geschicklichtkeitsspiel ist.
Spieler, die regelmäßig an großen Turnieren teilnehmen und Gewinne erzielen, werden von einigen Finanzämtern als Profispieler betrachtet, die folglich ihre Gewinne versteuern müssen. Gewinnt allerdings ein Hobbyspieler einen Haufen Geld, bleibt dieses steuerfrei. Es wird also deutlich, dass eine trennscharfe Gliederungen zwischen Hobby- und Profispielern nicht möglich ist.
Das i-Tüpfelchen
Der Fall vor dem Finanzgericht in Münster ist noch spektakulärer. Dort ging es nicht nur darum, die erzielten Gewinne zu versteuern, vielmehr wollte das FG auf die Gelder noch Umsatzsteuer erheben. Dafür surften die Mitarbeiter eigens durch das WWW und sahen sich Interviews des Gewinners an. Anschließend veranlassten sie eine Betriebsprüfung und schätzten die Umsätze des Glücksspielers.
Das FG begründete sein Urteil damit, dass durch die Teilnahme an den Turnieren der Pokerspieler eine Leistung erbracht und damit Geld gewonnen hat – entsprechend sei er als Unternehmer anzusehen. Folglich wird also Umsatzsteuer fällig.
Dagegen klagte der Betroffene natürlich. Wie sich der Bundesfinanzhof dazu verhält, ist noch offen. Eines steht auf jeden Fall fest - das Urteil, wie auch immer es ausfallen wird, wird weittragende Konsequenzen für alle Pokerspieler nach sich ziehen.