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Mit der kalten Jahreszeit kommt auch die Kurzarbeit

Kurzarbeiter sind oft auf staatliche Hilfen angewiesen.

Viele Menschen können nach einer anstrengenden Arbeitswoche am Samstag endlich ausschlafen und den freien Tag nutzen, um dem Körper eine Pause zu gönnen. Doch dann das - morgens um halb 8 sorgen Lkw und schweres Gerät für ordentlich Krach. Auf dich kommen schlaflose Wochenenden zu, denn direkt vor der Tür wird gebaut.

Egal, wo man auch hinblickt - fast überall sieht man Baukräne und aufgerissene Straßenzüge. Die Baubranche boomt seit Jahren und die Kalender sind voll mit Aufträgen. Manche Firmen können die enorme Nachfrage nicht bedienen, was an und für sich ein positiver Umstand ist.

Und ausgerechnet dann kommt der Winter. Kein gewöhnlicher, sondern einer mit wochenlangen Minustemperaturen und starkem Schneefall. In solchen Zeiten herrscht wieder Ruhe und das Ausschlafen am Wochenende ist gesichert. Das wiederum ist schlecht für Bauarbeiter, denn sie rutschen unter Umständen in die Kurzarbeit. Und das hat auch steuerliche Konsequenzen.

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Kurzarbeit und Steuer

Kurzarbeiter erhalten vom Staat finanzielle Unterstützung. Diese ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die zu entrichtende individuelle Steuerlast steigen kann.

Übrigens: Kurzarbeitergeld wird nicht gestattet, wenn eindeutig Missmanagement vorliegt. Des Weiteren müssen Kurzarbeiter damit rechnen, einen anderen Job annehmen zu müssen, sofern die Bundesagentur für Arbeit eine passende Stelle gefunden hat.

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Wenn die Konjunktur schwächelt

Wenn Firmen die Vollbeschäftigung ihrer Mitarbeiter nicht mehr aufrecht erhalten können, droht oft ein konjunkturelles Kurzarbeitergeld, welches das Unternehmen für die Angestellten beantragen kann. Das hat zur Folge, dass die Bundesagentur für Arbeit 60 % des letzten Nettogehalts übernimmt. Hat der Arbeitnehmer ein Kind, sind es immerhin 67 %. Anschließend wird das gekürzte Gehalt zusammen mit dem Kurzarbeitergeld aufs angegebene Konto überwiesen.

Hinweis: Ähnlich sieht es aus, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht beschäftigen können, weil die Witterungsbedingungen die Arbeit nicht zulassen. In solchen Fällen gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem genauso verfahren wird wie mit dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld.

Generell beträgt die maximale Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld 12 Monate.

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Steuerfreiheit für Kurzarbeiter

Jede Variante von Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wird von der Arbeitslosenversicherung übernommen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Prinzipiell gilt aber, dass durch die erhaltenen Leistungen der persönliche Steuersatz angehoben wird. Das hat wiederum zur Folge, dass es zu einer Steuer-Nachzahlung kommen kann.

Achtung: Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

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