3 Min.

Was ist ein Progressionsvorbehalt?

Es gibt steuerfreie staatliche Sozialleistungen, die durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöhen.

Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann in seinem Leben auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein, ist gar nicht mal so gering. Fühlen wir uns auch noch so sicher in unserem Job und bringen beste Qualifikationen mit, kann es von einem Tag auf den anderen vorbei sein mit dem Wohlfühl-Status.

Die Firma geht pleite, die Stelle wird gestrichen oder ein Schicksalsschlag wirft einen aus der Bahn - es gibt viele Gründe für schwierige Lebensphasen.

Gut, dass der Staat einen in solchen Situationen in der Regel nicht fallen lässt. Schließlich zahlen wir auch eine Menge Steuern, damit uns der Boden unter den Füßen nicht weggezogen wird. Trotzdem gibt es im Fall der Fälle einiges zu beachten. Dazu gehört auch das Thema Progressionsvorbehalt. Noch nie gehört? Kein Problem, wir klären Dich auf.

Die meisten staatlichen Sozialleistungen sind steuerfrei. Das hört sich zunächst einmal sehr gut an, allerdings erhöht sich während der Zeit der Inanspruchnahme durch den sogenannten Progressionsvorbehalt auch die Steuerlast.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, ohne selbst versteuert zu werden. Unter Umständen gibt es sogar negative Progressionsvorbehalte, die die Steuerlast verringern können.

picture

Höhere Steuerlast durch Progressionsvorbehalt

Bestimmte Sozialleistungen, Beihilfen und Ausgleichzahlungen werden vom Finanzamt zu den regulären Einkünften addiert. Diese Einnahmen stellen dann die Berechnungsgrundlage der Steuerschuld dar. Aufgrund des Progressionsvorbehalts fallen höhere Steuern an, da die Gesamteinnahmen in den nächsten Stufentarif fallen.

Mit dieser Berechnungsgrundlage ermittelt das zuständige Finanzamt nun den persönlichen Steuersatz. Erhältst Du steuerfreie Sozialleistungen, dann müssen meistens auch mehr Steuern gezahlt werden, allerdings nicht auf die steuerfreien Leistungen selbst.

In den Medien wird häufig vom Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung gesprochen. Schließlich wird die finanzielle Leistungsfähigkeit mit den Sozialleistungen erhöht.

picture

Steuerfreie Einkünfte

Das Einkommensteuergesetz §32b regelt, welche steuerfreien Einkünfte zu den Einnahmen unter Progressionsvorbehalt fallen.

  • Arbeitslosengeld 1
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld

picture

Folgen

Ein Progressionsvorbehalt führt unter Umständen dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Das ist auch dann der Fall, wenn alle Einnahmen nicht über den Grundfreibetrag hinausgehen. Wer also weniger verdient, jedoch Sozialleistungen erhalten hat, überschreitet wegen des Progressionsvorbehalts die Grenze des Grundfreibetrags und wird folglich nach dem Eingangssteuertarif besteuert.

Hinweis für Ehepaare: Steuerfreie Leistungen werden immer dem Einkommen des Ehepartners zugerechnet. Demzufolge sollten finanzielle Rücklagen für mögliche Rückzahlungen eingeplant werden.

picture

Zusammenfassung

  • Es gibt Einkünfte, die steuerfrei sind, aber durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöhen können.
  • Einnahmen wie das Arbeitslosengeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, aber selbst nicht versteuert.
  • Negative Progressionsvorbehalte können die Steuerlast mindern.
  • Steuerfreie Sozialleistungen sind im Einkommensteuergesetz genannt.
  • In einer Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaft werden steuerfreie Einkünfte dem Einkommen des Ehepartners hinzugefügt.

Jetzt kostenlos registrieren und Steuererstattung berechnen lassen!