Das sind die gültigen Sachbezugswerte für das Steuerjahr 2018
Entlohnung in Form von Geld oder Sachbezügen?
Kaum jemand macht sich so wirklich Gedanken darüber, was alles hinter den Kulissen abläuft, wenn man ganz normal tagtäglich zur Arbeit geht. Wir fahren zur Tätigkeitsstätte, verbringen dort fast den ganzen Tag, arbeiten unsere Aufgaben ab und schon geht es wieder nach Hause.
Dafür erhalten Arbeitnehmer am Ende des Monats einen gewissen Betrag als Entlohnung, die sogenannte Vergütung. Diese variiert bekanntermaßen von Beruf zu Beruf. Immer beliebter wird es für Arbeitgeber, ihren Mitarbeiter auch andere Entlohnungsarten zu übergeben.
Kostenloses Essen in der Mensa, kostenfreie Nutzung firmeneigener Produkte, ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr und und und. Doch wie handhabt der Fiskus solche Leistungen und worauf muss ich als Empfänger achten? Wir haben uns auf Antwortensuche begeben.
Geldwerter Vorteil
Bonuszahlungen sind nicht steuerfrei. Deswegen überreichen immer mehr Chefs ihren Angestellten Sachbezüge. Das können Dienst- und Sachleistungen sein, von denen Arbeitnehmer günstiger oder gar kostenlos profitieren. Und eben solche Sachbezüge sind „ geldwerte Vorteile", die aber auch versteuert werden müssen. So werden zum Beispiel für einen Dienstwagen ganz normal Steuern über die Lohnabrechnung erhoben.
Sachbezüge haben sich in den letzten Jahrzehnten etabliert. Die Sozialversicherungsentgeltordnung legt heute fest, wie mit den Sachbezügen steuerlich umgegangen werden muss. Eine einheitliche Defintion, was genau als Sachbezug bezeichnet werden kann, gibt es nicht, da immer wieder neue hinzukommen und andere wiederum nicht mehr dazu gezählt werden.
Zu den gängisten Sachbezügen gehören
- Wohnung
- Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
- Produkte des Arbeitgebers
- Dienstwagen
- Diensthandy mit Tarif
- Freiflüge
- zinsverbilligte Kredite
- Monatstickets
- etc.
Freigrenze voll ausnutzen
Für jede Ware und für jede Dienstleistung gibt es entsprechende Sachbezugswerte. Sämtliche Sachbezüge sind steuerpflichtig, sofern sie einen höheren Wert als 44 Euro pro Kalendermonat haben. Bis zu dieser Grenze können geldwerte Vorteile steuerfrei entgegen genommen werden.
Neue Sachbezugswerte ab 2018
Sachbezugswerte werden jedes Jahr aufs Neue an die Verbraucherpreise angepasst. Da diese einer ständigen Entwicklung unterliegen, können die Werte variieren. Besonders bei den Themen Verpflegung und Unterkunft sind Sachbezugswerte von großer Bedeutung.
Sachbezugswerte von großer Bedeutung
Sachbezugswerte haben für bestimmte Themen eine besondere Bedeutung.
Sie sind vor allem für Verpflegung und Unterkunft relevant, wenn:
- jemand im Hotel- oder Gaststättengewerbe, im Krankenhaus oder Altenheim tätig ist und freie Verpflegung in Anspruch nimmt
- Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung für die Verpflegung aufkommt
- Essen in der firmeneigenen Kantine kostenlos oder vergünstigt eingenommen wird
Sachbezugswerte für Verpflegung
- 1,73 Euro für Frühstück
- jeweils 3,23 Euro für Mittagessen und Abendessen
Sachbezugswerte für Unterkunft
- 7,53 Euro pro Tag (226 Euro pro Monat)