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Warum Soldaten manchmal Steuern nachzahlen müssen

Nach Erhalt des Steuerbescheids ist die Überraschung oft groß.

Millionen Menschen gehen jeden Tag aufs Neue zur Arbeit und leisten dort einen guten Job. Wir sind zuverlässig, funktionieren und sind oft auch noch nach Feierabend mit dem Job verbunden. Er gehört schließlich zu unserem Leben dazu und nimmt viel Raum ein.

Das hat zur Folge, dass wir mitunter auch diesbezüglich Ausgaben haben, die in die Höhe schnellen können. Damit man nicht ganz auf den Kosten sitzen bleibt, geben viele Steuerzahler eine Einkommensteuererklärung ab, mit der sie sich zumindest einen Teil der Ausgaben zurückholen können.

In den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe für Arbeitnehmer. Mehrere hundert Euro winken zum Jahreswechsel. Natürlich kann es aber auch böse Überraschungen geben, insbesondere dann, wenn aus der erhofften Rückerstattung eine Nachzahlung wird. Das betrifft nicht selten Soldaten. Warum das so ist, klären wir in diesem Beitrag.

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Nachzahlung statt Erstattung

Wenn Soldaten ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, beginnt das große Warten. Nach ein paar Wochen flattert dann der Steuerbescheid ins Haus und die Ernüchterung folgt zugleich. Viele Soldaten, die mit einer Rückerstattung rechnen, müssen im Gegenteil sogar nachzahlen.

Das hängt vor allem mit der Vorsorgepauschale zusammen. Diese wird in der Regel von Bundeswehr-Soldaten in Anspruch genommen, was später allerdings für Verwirrung sorgen kann. Aber eins nach dem anderen.

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Was ist eine Vorsorgepauschale?

Wer die Vorsorgepauschale in Anspruch nimmt, zahlt während eines Kalenderjahres weniger Lohnsteuer. So kann von einem Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug profitiert werden. Folglich bleibt am Ende des Monats mehr Netto-Gehalt übrig.

Bereits seit 2010 wird die Vorsorgepauschale im Steuerbescheid nicht mehr angesetzt. Das wiederum hat zur Folge, dass nur noch die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.

So setzt sich die Vorsorgepauschale zusammen:

  • Teilbetrag Rentenversicherung
  • Teilbetrag Krankenversicherung oder Mindestvorsorgepauschale
  • Teilbetrag Pflegeversicherung oder Mindestvorsorgepauschale

Hinweis: Als Basis zur Ermittlung der jeweiligen Teilbeträge wird der steuerpflichtige Brutto-Lohn herangezogen.

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Was haben Soldaten damit zu tun?

Im Rahmen der Vorsorgepauschale werden Soldaten bei den monatlichen Soldabrechnungen Krankenversicherungskosten abgezogen. Für das gesamte Kalenderjahr 2016 beträgt der Abzug 1.900 Euro.

Hintergrund ist der, dass Soldaten bereits im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren von Steuervorteilen profitieren sollen. So werden steuermindernde Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung das ganze Jahr über berücksichtigt. Der Haken an der Sache ist, dass Soldaten keiner Krankenversicherungspflicht unterliegen, da es eine freie truppenärztliche Versorgung gibt. Erkrankt also der Bundeswehr-Angehörige, dann übernimmt der Staat die Kosten.

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Geringere Rückerstattung oder Nachzahlung möglich

Im Prinzip zahlen Soldaten keine Krankenversicherungsbeiträge, allerdings werden Beiträge bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Bei der Berechnung entsteht demzufolge einer steuerlicher Vorteil.

Wer in der Einkommensteuererklärung nicht nachweisen kann, dass er privat geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der Vorsorgepauschale gezahlt hat, muss damit rechnen, dass der steuerliche Vorteil ausgeglichen werden muss, was wiederum zu einer Nachzahlung oder zumindest geringeren Rückerstattung führen kann.

Hinweis: Durch andere Posten (z.B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen usw.) kann die Differenz ausgeglichen werden.