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Steuererklärung 2018: Rückerstattung mit Optimierung der Abgabenlast

So optimierst du im Steuerendspurt deine Abgabenlast.

Es gibt zahlreiche Ratgeber auf dem Markt, die einem ein besseres Leben versprechen, mehr Spaß bereiten oder einem zur Traumfigur verhelfen sollen. Das meiste davon ist Hokuspokus und letztlich nichts anderes als reine Geldmache.

Apropos Geld: An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Denn wer das Thema Steuern im Steuerjahr 2018 geschickt angeht, belohnt sich im Idealfall am Ende mit einer saftigen Rückerstattung. Mit unseren Tipps, die wirklich was taugen, bescherst du dir einen kleinen Geldsegen.

Bei guter Planung können bestimmte Ausgaben bewusst noch in diesem Steuerjahr getätigt oder gezielt ins nächste Steuerjahr übertragen werden. Wir haben die besten Tipps in einer Übersicht zusammengestellt. Ob Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständiger - es ist für jeden etwas dabei.

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Elternzeit oder Ruhestand?

Wer plant, kommendes Jahr in den Ruhestand oder in Elternzeit zu gehen, sollte seine Ausgaben noch dieses Jahr tätigen. Ist nämlich abzusehen, dass im folgenden Jahr nur noch wenig Einkünfte erzielt werden, können Kosten unter Umständen nicht mehr steuermindernd angesetzt werden. Als Berufstätiger empfiehlt es sich also, sämtliche Ausgaben noch für dieses Jahr einzuplanen (Handwerkerleistungen, Berufskleidung etc.).

Gesundheitskosten zusammentragen

Brillen, Zähne und Medikamente können schnell eine Stange Geld kosten. Deswegen ist es sinnvoll, alle Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist, dass die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.

Eine Hochzeit kann sich bezahlt machen

Klar, eine Hochzeit ist mit vielen Ausgaben verbunden. Ein Teil davon kann aber mit dem sogenannten Ehegatten-Splitting zurückgeholt werden, sofern die Heirat noch 2018 stattfindet. Dieses Verfahren wird dann rückwirkend für das gesamte Jahr noch angewendet. Zudem kann von einer günstigen Steuerklassen-Kombination profitiert werden, mit der zusätzlich Geld eingespart werden kann.

Spenden steuerlich geltend machen

Bis zu 20 Prozent des Einkünfte-Gesamtbetrags erkennt das Finanzamt als Spenden an. Einzige Bedingung ist, dass eine Zuwendungsbestätigung für eine kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisation vorliegt.

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Freibeträge für das Steuerjahr 2019 eintragen lassen

Wer nicht erst auf den Steuerbescheid warten möchte, um seine Rückzahlung zu erhalten, kann sich vorab auch schon einen Freibetrag beim Finanzamt vermerken lassen. Mit diesem können vor allem Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben von einer monatlichen Lohnsteuer-Ermäßigung profitieren. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Ausgaben pro Steuerjahr auf mehr als 600 Euro belaufen.

Steuererklärung nicht zu spät abgeben

Steuerzahler, die zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet sind, haben die Möglichkeit, diese bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einzureichen. Stichtag ist dann jeweils der 31.12. Wer schnell ist und noch keine Einkommensteuererklärung für die letzten Jahre abgegeben hat, kann dies rückwirkend noch für die Steuerjahre 2014, 2015, 2016 und 2017 erledigen.

Private Beiträge zur Krankenversicherung

Privatversicherte Steuerzahler sollten prüfen, ob für sie die Beitragsrückerstattung oder ob die steuerliche Berücksichtigung der Krankenkassenbeiträge für sie besser geeignet ist. So müssen Betroffene am Ende des Jahres selbst entscheiden, welche Variante sie wählen wollen.

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Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten

Auf Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Co. wird die sogenannte Abgeltungsteuer erhoben. Das bedeutet, dass die Banken pauschal 25 Prozent (zuzüglich Soli und Kirchensteuer) einbehalten. Bis zu 801 Euro können allerdings steuerfrei bleiben, sofern bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingerichtet wird, den man in der Regel direkt auf der Homepage des Instituts findet.

Baukindergeld beantragen

Seit 2018 gewährt der deutsche Staat Familien Baukindergeld. Von der Förderung können Familien und Alleinerziehende profitieren, deren Gesamteinkommen 90.000 (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind) nicht übersteigt. Gefördert werden maximal 1.200 Euro pro Jahr und Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Steuern sparen mit der Betriebskostenabrechnung

Gegen Ende des Jahres erhalten die meisten Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Enthält diese auch Kosten für beispielsweise Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, können diese steuerlich geltend gemacht werden.

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Auch Ausgaben für Handwerker können mit bis zu 20 Prozent der Aufwendungen (maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr) in der Steuererklärung angesetzt werden. Gut zu wissen ist, dass der Steuerabzug nur für das Jahr berücksichtigt wird, in dem die Rechnung beglichen wurde.