Ebay-Verkäufe: Steuern vermeiden und Geld sparen
Geld sparen und Steuern auf Ebay-Verkäufe vermeiden.
Wer den Keller und Dachboden eines Verwandten entrümpelt und auf einmal Dutzende Gegenstände auf Ebay verkauft, kann unter Umständen Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe – deshalb informieren wir, auf was Du bei Verkäufen auf Ebay und anderen Marktplätzen aufpassen musst.
Muss man auf Ebay-Verkäufe Steuern zahlen?
Ob Erlöse auf Ebay versteuert werden müssen, hängt davon ab, ob eine „nachhaltige unternehmerische Tätigkeit“ vorliegt. Falls ein Bürger seine angebotenen Waren aktiv vertreibt und ähnliche Mittel wie ein beruflicher Händler einsetzt, müssen die Einnahmen versteuert werden. Das Schalten von Anzeigen in Medien oder Suchmaschinen wäre zum Beispiel ein Hinweis darauf, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
Auch die Zahl der Auktionen spielt eine Rolle. Während seltene Verkäufe eher als Privatsache gelten, vermutet das Finanzamt im Fall von häufigen Auktionen eine Gewinnabsicht des Verkäufers.
Die Behörden und Gerichte können Fälle unterschiedlich bewerten. Deshalb gibt es nicht die eine, eindeutige Zahl, um Privatverkäufe von gewerblichen Verkäufen zu unterscheiden. Als grober Richtwert für gewerbliche Händler lässt sich aber mit der Zahl von 40 Verkäufen innerhalb weniger Monate arbeiten. Ungefähr ab dieser Zahl sollte man sich über eine Einstufung als gewerblicher Händler zumindest nicht wundern.
Finanzbeamte verstehen, wenn ein Bürger jahrealte Kleidung oder Spiele verkauft, um in der Wohnung mehr Platz für Neues zu schaffen. Auch die Entrümpelung des eigenen Kellers ist in der Regel kein Problem. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel Technik nach weniger als einem Jahr weiterverkauft wird. Noch misstrauischer wird das Finanzamt, wenn Neuware oder immer wieder dasselbe Produkt verkauft wird. Zum Beispiel urteilte das Landgericht Berlin 2006 in einem Fall, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats fast 100 Kinderbekleidungsartikel anbot, als Unternehmerin zu sehen ist (Landgericht Berlin 103 O 75/06). Die Frau hatte dabei nicht nur gebrauchte, sondern auch neue Kleidung verkauft.
Ein Praxis-Beispiel: Frau Arnold kauft zu Ostern bei einer Rabatt-Aktion in einem Geschäft die neueste PlayStation günstig ein, um sie nur wenige Wochen später teurer über Ebay weiterzuverkaufen. Hier wird das Finanzamt vermutlich eine Gewinnabsicht unterstellen und für den Verkauf Einkommenssteuer verlangen. Anders wäre es, falls Frau Arnold ihre viele Jahre alte Konsole Nintendo GameCube verkauft.
Falls Frau Arnold auch das Eigentum einer Bekannten oder Verwandten versteigert, steigt das Risiko, dass sie als professionelle Händlerin eingestuft wird.
Unwichtig ist, ob der Ebay-Verkäufer bei seinem früheren Kauf des angebotenen Produkts bereits die Absicht hatte, es später auf einem Marktplatz zu verkaufen. Finanzbeamte könnten auch kaum überprüfen, mit welcher Absicht eine Ware ursprünglich gekauft wurde.
Grundfreibetrag beachten
Menschen mit sehr niedrigem Einkommen müssen keine Einkommenssteuer zahlen. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, bekommt auch mit Ebay-Verkäufen keine Probleme. Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag für Singles bei 9.408 Euro. Hier werden alle Arten von Einkünften zusammengerechnet.
Welche Freigrenze gilt für Ebay-Verkäufe?
Arbeitnehmer verdienen in der Regel deutlich mehr als den Grundfreibetrag. Für Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre gilt aber eine Freigrenze für Nebeneinkünfte von 410 Euro. Nebeneinkünfte bis zu 410 Euro sind steuerfrei. Ab einem Nebeneinkommen von 411 Euro muss aber der gesamte Betrag versteuert werden. Deshalb kann ein Ebay-Verkäufer, der 400 Euro Gewinn macht am Ende mehr Geld im Geldbeutel haben als ein Verkäufer, der 425 Euro Gewinn vor Steuern erzielt.
Die Freigrenze gilt für alle Nebeneinkünfte – Einkünfte aus Marktplatz-Verkäufen, Vermietungen und anderen Quellen müssen zusammengezählt werden. Für Gewerbetreibende gilt die Freigrenze nicht.
Sonderregeln für Wertgegenstände
Wir wissen also: Arbeitnehmer, die im Jahr weniger als 410 Euro Nebeneinkünfte erzielen, müssen sich keine Sorgen machen. Wer mehr als 410 Euro Nebeneinkommen erreicht, sollte prüfen, ob er die Grenze nur deshalb überschreitet, weil er bestimmte Wertgegenstände verkauft hat. Der Verkauf von Wertgegenständen wie Kunst, Schmuck, Gold, Silber, Antiquitäten, Oldtimern, Briefmarkensammlungen, Münzsammlungen und Devisen kann nämlich als privat eingestuft werden, falls diese Wertgegenstände vor dem Verkauf mindestens ein Jahr im Besitz des Verkäufers waren. Falls diese Bedingungen erfüllt sind, muss der private Verkauf in der Regel nicht versteuert werden.
Wenn ein Wertgegenstand innerhalb von weniger als einem Jahr verkauft wird, ist dies ein sogenanntes Spekulationsgeschäft. Hierfür gilt eine spezielle Regel: Bei einem Gewinn von weniger als 600 Euro müssen auch solche Spekulationsgeschäfte nicht versteuert werden. Der Gewinn aller Spekulationsgeschäfte eines Kalenderjahres muss zusammengerechnet werden. Bei einem Gewinn von mehr als 600 Euro ist die gesamte Summe zu versteuern.
Um den Gewinn eines Verkaufs zu ermitteln, zieht man vom Verkaufspreis die Anschaffungskosten und Werbungskosten für den Verkauf ab.
Die Freigrenze von 600 Euro gilt nur für bestimmte Wertgegenstände. Für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach dem 13. Dezember 2010 erworben wurden, gilt diese Freigrenze nicht. Zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen unter anderem private Pkws, Computer oder Fernseher. Die gute Nachricht ist: In der Regel ist auch der Verkauf eines privaten Pkws oder Computers steuerfrei – außer, es liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor.
Wo werden die Einnahmen in der Steuererklärung eingetragen?
Falls es sich nicht wie oben beschrieben um steuerfreie Privatverkäufe handelt, müssen die Einnahmen in der Anlage SO für sonstige Einkünfte eingetragen werden. Der Steuerpflichtige gibt an, welchen Gewinn er gemacht hat, wann und zu welchem Preis er die Ware selbst gekauft und später verkauft hat. Eine Online-Steuererklärung bietet den Vorteil, Papier zu sparen und Hilfe beim Ausfüllen der Formulare zu erhalten. Wertvolle Tipps helfen, Steuern zu sparen. Bei technischen Fragen hilft der Kundendienst.
Wird auf Ebay-Verkäufe Umsatzsteuer fällig?
Für die Umsatzsteuerpflicht auf Ebay ist zuerst einmal wichtig, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Falls nein, fällt auch keine Umsatzsteuer an. Dies erspart Ebay-Verkäufern viel Verwaltungsaufwand.
Falls eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit besteht, muss diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dann ist grundsätzlich Umsatzsteuer fällig. Für sogenannte Kleinunternehmer gilt aber eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht.
§ 19 Umsatzsteuergesetz regelt, dass bis zu bestimmten Umsatzschwellen keine Umsatzsteuer erhoben werden muss. Im Jahr einer Unternehmensgründung muss der Umsatz unterhalb von 17.500 Euro bleiben. In allen Folgejahren ist zu prüfen, ob der Umsatz im vorherigen Jahr unter dieser Schwelle von 17.500 Euro geblieben ist. Bei einer Überschreitung muss künftig Umsatzsteuer berechnet werden. Außerdem gilt eine Höchstgrenze für den erwarteten Jahresumsatz. Man muss schon sehr viel auf Ebay verkaufen, um diese Schwelle zu überschreiten.
Eine genaue Erklärung der Kleinunternehmerregelung ist hier zu finden.
Bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr müssen gewerbliche Händler auch Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist nicht bundesweit einheitlich, sondern unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Ebay-Verkäufe – Risiko Steuerhinterziehung
Manche Menschen fühlen sich bei Verkäufen auf Ebay und anderen Marktplätzen vor Kontrolle sicher und glauben, sie würden auch bei hohen Einnahmen von den Finanzämtern nicht erwischt werden. Sie hinterziehen Steuern und schaden damit dem Staat. Doch Steuerfahnder nutzen ein Tool mit dem Namen Xpider, um Marktplätze zu durchsuchen und Schwarzhändler zu finden. Im Fokus stehen vor allem Verkäufer, die viel verkaufen und zahlreiche Bewertungen haben. Allein im Bundesland Niedersachsen soll Xpider jährlich zwischen 600 bis 1.500 Datensätze auswerten. Die Behörden können anschließend von den Marktplätzen Daten verlangen: Namen, Anschrift, Bankdaten und eine Liste aller bisherigen Verkäufe.
Haftung für Sachmängel bei Ebay
Das Auftreten als gewerblicher Händler auf Plattformen wie Ebay hat noch eine andere wichtige Folge: Professionelle Händler haften für Sachmängel an den verkauften Waren. Für Neuwaren gilt dies zwei Jahre lang. Privatverkäufer haben hier Glück: Sie können eine solche Haftung ausschließen.