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Reha, Kur und Co.: Mit dem Übergangsgeld wieder zurück ins Berufsleben finden

Mit der finanziellen Hilfeleistung schwere Zeiten überstehen.

Gesundheit ist das höchste Gut auf Erden. Dessen werden wir uns immer wieder schmerzhaft bewusst, wenn wir mal nicht freudestrahlend als Vitaminbombe durch die Gegend laufen. Spätestens dann, wenn sich der Reizhusten bemerkbar macht und wir uns unwohl fühlen, fängt die Jammerei an.

Eine Erkältung ist im besten Fall nach ein paar Tagen überstanden, wohingegen ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen viel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Leider hat nicht jeder das große Glück, sein Leben ohne größere Blessuren genießen zu können.

Im Ernstfall droht dann eine längere Pause, in der man nicht arbeiten gehen kann. Dank Übergangsgeld bleibt einem der finanzielle Ruin erspart und man kann sich ausschließlich auf die vollständige Genesung konzentrieren. Wir haben uns mit dem Thema genauer befasst.

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Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld erhalten Versicherte zur medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung, die im Notfall den Einkommensausfall auffangen soll. Übergangsgeld muss beantragt und kann erst nach sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Bis dahin zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Entgelt. Wer Übergangsgeld bezieht, muss trotzdem Beiträge für Sozialversicherungen leisten.

Entgeltersatzleistungen sind generell finanzielle Hilfezahlungen, die von verschiedenen Trägern ausgezahlt werden können. In welchem Umfang Übergangsgeld bezogen werden kann, muss stets individuell betrachtet werden.

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Wann wird Übergangsgeld ausgezahlt?

Jeder, der aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls intensive Betreuung benötigt, um wieder ins Berufsleben einsteigen zu können, hat Anspruch auf Übergangsgeld.

Voraussetzungen, um finanzielle Hilfe zu erhalten

  • Patient muss bis kurz vor der Reha Einkommen erzielt und in die Rentenversicherung eingezahlt haben
  • oder Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld erhalten haben

Ausgezahlt wird das Geld bei einer medizinischen Reha entweder von der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Unfallversicherung.

Wann greift welche Versicherung?

  • Rentenversicherung, wenn Frühverrentung vermieden werden kann
  • gesetzliche Krankenkasse, wenn Pflegebedürftigkeit oder Behinderung abgewendet bzw. gemildert werden kann
  • gesetzliche Unfallversicherung erbringt medizinische und außermedizinische Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft

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Unterschied zwischen beruflicher und medizinischer Rehabilitation

Von einer beruflichen Reha profitieren diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den eigentlichen Beruf ausüben können. Unterstützung erhält auch jeder, der Schwierigkeiten hat, aufgrund einer Erkrankung einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ziel ist es, den bisherigen Job zu erhalten (z.B. durch technische Hilfsmittel, Umschulung, Weiterbilung etc.).

Bei einer medizinischen Reha wird das Ziel verfolgt, den Betroffenen möglichst schnell wieder ins Berufsleben einzugliedern. Das kann im Rahmen einer ambulanten oder auch einer stationären Behandlung erfolgen.

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Wie hoch fällt das Übergangsgeld aus und wie lange kann es bezogen werden?

Wie hoch das Übergangsgeld ausfällt, muss immer individuell betrachtet werden. Generell gilt aber, dass 80 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch die Höhe des Nettogehalts ausgezahlt wird. In der Regel erhalten kinderlose Versicherte 68 Prozent des letzten Nettogehalts, Betroffene mit Kind bekommen 75 Prozent. Zusätzlichen werden noch die Ausgaben für eine Haushaltshilfe übernommen und Reisekosten werden erstattet.

Bis zu sechs Wochen erhalten Versicherte Übergangsgeld. Angesetzt werden Leistungen immer für 30 Tage. Vorausgesetzt wird eine aktive Teilnahme an den einzelen Reha-Maßnahmen.

Übrigens: Übergangsgeld ist nicht mit Verletzengeld oder Krankengeld gleichzusetzen. Das Verletztengeld ist im Grunde das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften. Krankengeld-Zahlungen beginnen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, was in der Regel nach sechs Wochen der Fall ist.