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Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt übermitteln?

Das müssen Selbstständige und Unternehmer wissen.

Wer selbstständig ist und umsatzsteuerbare Leistungen oder Lieferungen erbringt, muss in der Regel monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Umsatz haupt- bzw. nebenberuflich erzielt wurde.

Prinzipiell ist jeder Selbstständige und Unternehmer dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf seine Lieferungen und Leistungen zu erheben. Wird Dir von einem Unternehmer Umsatzsteuer für den eigenen Betrieb (als Lieferungs- oder Leistungsempfänger) in Rechnungen gestellt, spricht man auch von der sogenannten Vorsteuer.

Die Vorsteuer wird von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen, was dann verbleibt, nennt man Umsatzsteuer-Zahllast oder Vorsteuer-Überschuss. Doch nicht jeder ist davon betroffen. Vor allem Kleinunternehmer, die nicht sehr viel Umsatz erwirtschaften, sind unter Umständen von einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Aber eins nach dem anderen. Wir schauen uns das Thema genauer an.

Was ist eine Umsatzsteuer?

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, mit der der private und öffentliche Warenhandel belastet wird. Dabei wird keine Rücksicht auf individuelle Einkommen genommen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für jeden gleich hoch ist.

Ausgeschlossen wird dabei die Erhebung der Steuer von der Steuer. Das wird mit dem sogenannten Vorsteuerabzug erreicht. Damit können Unternehmer die Umsatzsteuerbeträge abziehen, die bereits von anderen Unternehmen erhoben wurden.

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Umsatzsteuervoranmeldung für Selbstständige und Co.

Selbstständige und Unternehmer müssen monatlich bzw. vierteljährlich die angefallene Umsatzsteuer beim Finanzamt melden und abführen. Das geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

Selbstständige und Unternehmer sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen. Laut Umsatzsteuergesetz (§18 UStG) haben Firmen gar keine andere Wahl und müssen eine Voranmeldung vornehmen.

Grundsätzlich sind Unternehmer ab dem ersten Tag umsatzsteuerpflichtig. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Werden nicht mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz erreicht, handelt es sich um einen Kleinunternehmer. Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer auf Antrag nicht erhoben.

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Abführen der Umsatzsteuer

Umsatzsteuerzahlungen werden in einzelne Teilzahlungen gesplittet. Dabei müssen Firmen ihre Teilzahlungen selbst ermitteln und ans Finanzamt abführen.

In welchem Zeitraum die jeweiligen Überweisungen stattfinden, legt das zuständige Finanzamt fest. Das hängt davon ab, wie hoch die Umsatzsteuerzahllast des vorigen Jahres war.

Vierteljährlich wird die Steuer fällig, wenn die Zahllast im vergangenen Jahr zwischen 1.001 Euro und 7.500 Euro lag. Sollte ein Unternehmen neu gegründet worden sein, muss im Jahr der Unternehmensgründung sowie im darauffolgenden Kalenderjahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Davon betroffen sind auch Firmen, deren Umsatzsteuerzahllast höher ausfiel als 7.500 Euro.