Unterstützung vom Staat: Elterngeld in der Steuererklärung
Welchen Einfluss hat Elterngeld auf die Steuererklärung?
Was es mit dem Elterngeld auf sich hat
Mit dem Elterngeld sollen junge Mütter und Väter finanziell unterstützt werden. Dabei dient es als Ausgleich für das Gehalt, das man verdienen würde, würde man sich nicht in Elternzeit befinden. Somit wird sichergestellt, dass sich Eltern angemessen um ihr Neugeborenes kümmern können.
Maximal wird die Unterstützung 14 Monate lang gezahlt. Wie sich die Elternteile den Zeitraum einteilen, bleibt weitestgehend ihnen überlassen. Mütter und Väter können mindestens 2, maximal aber 12 Monate Elternzeit beantragen. Für die restlichen 8 Wochen wird Elterngeld nur dann gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung des Nachwuchses beteiligen. Übrigens haben Alleinerziehende generell 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld aus steuerrechtlicher Sicht
Zahlt der Staat Elterngeld, dann bleibt dieses prinzipiell steuerfrei. Zu beachten ist allerdings, dass die Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Mit diesem steigt der individuelle Steuersatz und die zu entrichtende Steuerlast wird größer.
Umso wichtiger ist es dann für die Familie, mit einer möglichen Steuernachzahlung zu rechnen, damit das böse Erwachen ausbleibt. Du weißt noch nicht so recht, was es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich hat? Kein Problem, hier geht es zum entsprechenden Artikel.
Das ist für die Steuererklärung relevant
Bezieht ein Elternteil Elterngeld, dann ist die- bzw. derjenige dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die finanzielle Unterstützung wird als Einkommen betrachtet und letztlich zur Ermittlung des eigenen Steuersatzes herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand selbstständig oder in einem Angestelltenverhältnis ist.
Wer bekommt überhaupt Elterngeld?
Voraussetzung ist, dass Eltern ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Außerdem darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden und der Nachwuchs muss im eigenen Haushalt leben. Sind die Bedingungen erfüllt, steht dem Elterngeld nichts mehr im Wege.
Anspruch auf Elterngeld haben generell:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Studenten
- Auszubildende
- getrenntlebende Elternteile
- Alleinerziehende
- erwerbslose Elternteile
- Beamte
Wie hoch fällt Elterngeld aus?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Das liegt daran, dass sich die Höhe des Elterngeldes am durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Dafür wird das Nettoeinkommen des letzten Jahres vor der Geburt als Grundlage genommen. Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro können Elternteile erhalten.
Staffelung
- weniger als 1.000 Euro teilweise bis zu 100 % als Elterngeld
- 1.000 bis 1.200 Euro 67 % als Elterngeld
- 1.220 Euro 66 % als Elterngeld
- ab 1.240 Euro 65 % als Elterngeld
Wie wird Elterngeld beantragt?
Elterngeld muss beantragt werden. Möchten beide Elternteile von der finanziellen Unterstützung profitieren, dann müssen gesonderte Anträge gestellt werden. Elterngeld muss nicht zwangsläufig direkt nach der Geburt gestellt werden. Allerdings ist es besser, dieses innerhalb der ersten drei Monate einzureichen. Hintergrund ist der, dass nur bis zu 3 Monate rückwirkend Leistungen gezahlt werden.
Hier kannst du ganz einfach Elterngeld beantragen: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html.