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Urlaub von der Steuer absetzen - Mythos oder Wirklichkeit?

Ist es möglich, den privaten Urlaub in der Steuererklärung anzusetzen?

Wenn der Jahresurlaub vor der Tür steht, steigt die Vorfreude und Anspannung. Endlich mit dem Flieger die Weiten der Erde erkunden und den verdammten Alltagsstress hinter sich lassen. Keine Wohnung, die geuptzt werden muss, keine nervigen Einkäufe und schon gar keine antrengenden Arbeitskollegen, die einem die Stimmung wieder vermiesen.

Okay, es mag auch andere Gründe geben, weswegen man urlaubsreif ist, aber eigentlich sind wir doch zu jederzeit reif für ein bisschen Sonne, Strand und Meer oder aber zumindest für einen ausgiebigen Städtetrip. Der Traum von der fernen Destination rückt also immer näher. Wäre es nicht auch traumhaft, wenn sich der Staat am privaten Urlaub beteiligen würde?

Hört sich nach ziemlich viel Idealismus an. Warum sollte mich jemand finanziell dabei unterstützen, wie ich mir die Sonne auf die blasse Haut scheinen lasse? Eben aus diesem Grund ist der Gedanke eigentlich absurd, gäbe es da nicht das kleine Wörtchen “eigentlich”. Denn in der Tat gibt es einen Posten, der in der Steuererklärung berücksichtigt wird. Welcher das ist, ist Thema dieses Beitrags.

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Den privaten Urlaub von der Steuer absetzen

Gleich vorweg: Es ist generell nicht möglich, die Kosten für den eigenen Urlaub von der Steuer abzusetzen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, wenigstens ein paar Euro wieder zurückzuholen. Das Zauberwort lautet in diesem Falle “CO2-Ausgleich”.

Klimabewusste zahlen bei ihrer Urlaubsbuchung oftmals einen sogenannten CO2-Ausgleich, der in der Steuererklärung eingetragen werden kann. Das macht zwar nicht allzu viel aus, aber immerhin kann man mit der kleinen Rückzahlung schon wieder für seinen nächsten Urlaub sparen. Es gibt jedoch Voraussetzungen, die diesbezüglich erfüllt werden müssen.

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Von Steuervorteilen profitieren

Wer in den wohlverdienten Urlaub reisen möchte, greift meistens auf das Flugzeug zurück. Zwar machen immer mehr Menschen Urlaub im eigenen Land, aber manchmal packt einen die Reiselust und es soll in die Ferne gehen. Dass Boeing, Airbus und Co. nicht gerade wenig CO2 ausstoßen, ist jedem bekannt.

Daher bezahlen immerhin schon ca. 10 Prozent aller Reisenden einen Klima-Beitrag, um das schlechte Gewissen wenigstens ein bisschen aufpolieren zu können. Dieses Geld geht in der Regel an Klimaschutzorganisationen. Solche Zahlungen werden vom Staat belohnt und sind unter bestimmten Bedingungen als Spende steuerlich absetzbar.

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Voraussetzungen

Um Kosten für den CO2-Ausgleich in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, muss die Klimaorganisation, bei der der Ausgleich vorgenommen wird, steuerbegünstigt sein. Das sind in der Regel Stiftungen und gemeinnützige Vereine. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Klimabewusste eine Zuwendungsbestätigung, was im Prinzip einer Spendenquittung gleichkommt. Mit dieser ist es dann unproblematisch, die Ausgaben vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Meistens liegt der angesetzte Wert jedoch unter 200 Euro. Bis zu dieser Grenze verlangt das Finanzamt keinen Nachweis.

Übrigens: Es gibt inzwischen auch Reiseveranstalter, die neben Flugreisen auch Zug- oder Schiffsreisen CO2-neutral anbieten. Die Kompensation dafür kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

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