Vor- und Nachteile einer möglichen Vermögensteuer
Die Wiedereinführung könnte Milliarden in die Staatskasse spülen.
Viel Geld zu haben, ist eine Sache. Davon etwas abzugeben, ist eine andere. Manche horten ihre Millionen wie Besessene, einige haben den Anspruch, mit dem vielen Geld Gutes zu bewirken. Eines steht auf jeden Fall fest - reiche Menschen haben weniger Sorgen. Ob sie auch wirklich glücklicher sind, steht auf einem anderen Blatt.
Fakt ist, dass viele Bereiche unserer Gesellschaft dringend auf Geld angewiesen sind. Denken wir zum Beispiel an die schlechten Gehälter vieler Sozialberufe. Auch Straßen halten sich nicht von selbst in Stand und in kleineren Gemeinden reicht es noch nicht mal für ein Jugendhaus.
Die Liste ist endlos lang. Da viel Geld viel bewirken kann, ist die Frage, wo das alles herkommen soll. Eine Antwort darauf war bis 1996 die Vermögensteuer, die es so heutzutage nicht mehr gibt. In Anbetracht der immer reicher werdenden Spitze unserer Gesellschaft lohnt sich ein Blick auf die Vor- und Nachteile einer Wiedereinführung.
Vermögensteuer bis in die späten 90er Jahre
In Deutschland wurde bis 1996 die Vermögensteuer erhoben. Das Bundesverfassungsgericht sorgte dann dafür, dass Reiche nicht mehr extra besteuert wurden. Das Gericht war der Auffassung, dass der Fiskus insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Einnahmen eines Steuerzahlers einfordern darf. Doch immer wieder gibt es Parteien (zuletzt der linke Flügel der SPD), die sich für eine Wiedereinführung aussprechen.
Es ist kein Geheimnis, dass die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Dass die Vermögensverteilung in Deutschland ungleicher geworden ist, belegen zahlreiche Studien. Ein Grund dafür ist unter anderem auch die Abschaffung der Vermögensteuer.
Vorschläge
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schlägt vor, das gesamte Sach- und Finanzvermögen ab einem Wert von 1 Million Euro jährlich mit 1 Prozent zu besteuern. Der Steuertarif würde progressiv steigen auf 1,25 Prozent bei einem Vermögen von zehn Millionen Euro und auf 1,5 Prozent bei 20 Millionen Euro. Bei dieser Idee würde auch Betriebsvermögen einberechnet werden. Hierbei soll es aber einen Freibetrag von 5 Millionen Euro geben, ehe es überhaupt zu einer Besteuerung kommt. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht in Bezug auf wertvolle Luxusgüter (Münzen, Edelsteine, Kunstwerke etc.)
Laut DIW heißt es, dass die wohlhabendsten zehn Prozent in Deutschland über mehr als 50 Prozent des Nettovermögens verfügen. Ebenso heißt es, dass das reichste Prozent der Bevölkerung 32 Prozent des gesamten Nettovermögens besitzt.
Pro Vermögensteuer
Auch in der Bevölkerung gibt es immer mehr Befürworter. Der Gedanke an sich ist gar nicht so verkehrt, bedenkt man, dass Deutschland im internationalen Vergleich eines der Länder ist, in denen Vermögen nur wenig besteuert wird. Wir landen in einer Untersuchung der OECD aus dem Jahr 2010 auf den hintersten Plätzen.
Für Vermögende ist Deutschland sozusagen ein kleines Steuerparadies. In den USA und in Großbrittanien werden ca. 3 bis 4% Steuern auf Vermögen angesetzt.
Ein weiterer Grund, der für eine Wiedereinführung spricht, ist die soziale Gerechtigkeit. Finanzlücken wurden bisher mit anderweitigen Steuererhebungen ausgeglichen. So wurde 2006 zum Beispiel die Mehrwertsteuer auf 19% angehoben. Das hat zur Folge, dass ärmere Menschen noch tiefer in die Tasche greifen müssen, um ihren Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.
Contra Vermögensteuer
Gegner haben ein starkes Argument auf ihrer Seite. Schließlich haben diejenigen, die ein Vermögen angehäuft haben, bereits Einkommensteuer gezahlt und sind ihrer Steuerpflicht nachgekommen. Auch bei Schenkungen und Erbschaften schöpft der Staat ab einem bestimmten Wert ab.
Wer dann mit seinen erzielten Vermögen noch zusätzlich Gewinne generiert, muss eine Abgeltungsteuer zahlen. Es ist also nicht so, dass Reiche gar keine Steuern entrichten müssen.
Nicht zuletzt hat auch der Mittelstand Befürchtungen, dass mit einer möglichen Wiedereinführung der Vermögensteuer höhere Belastungen zu erwarten sind, da Immobilien und andere Betriebsmittel zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden. Firmenpleiten könnten somit die Folge sein.