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Bester Zeitpunkt, um die Steuererklärung einzureichen

Bester Zeitpunkt, um die Steuererklärung einzureichen

So ein bisschen sitzt einem die Zeit dann schon im Nacken, wenn fast tagtäglich irgendwelche Deadlines eingehalten werden müssen. Bis 12 Uhr muss der Artikel fertig sein, bis 17 Uhr muss die Mail verschickt werden und um 19 Uhr muss das Kind vom Sport abgeholt worden sein.

Bei all den Terminen und Fristen kann es schnell stressig werden. Wohl dem, der dabei immer einen kühlen Kopf bewahrt. Und wenn dann noch der Juli näher rückt, gesellt sich eine weitere Frist dazu.

Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist seit dem Steuerjahr 2018 jährlich der 31.07. Zumindest für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Viele wollen aber gar nicht so lange warten und geben ihre Einkommensteuererklärung bereits zeitig ab, in der Hoffnung, möglichst früh den Steuerbescheid zu erhalten. Stellt sich die Frage, ob diese Taktik wirklich etwas bringt.

Zu den Verpflichtungen des Alltags kommt für Pflichtveranlagte im Juli die Abgabe der Steuererklärung hinzu.

Wer zuerst kommt…

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Diese Redensart bewahrheitet sich vielleicht beim Sommerschlussverkauf, aber nicht unbedingt im Zusammenhang mit deutschen Finanzämtern.

Obwohl Steuerzahler eine Frist haben, bis wann sie ihre Erklärung eingereicht haben müssen, heißt das noch lange nicht, dass sich auch Finanzbeamte an bestimmte Deadlines halten müssen. Hört sich ziemlich unfair an, ist aber leider so.

In der Regel warten Steuerzahler durchschnittlich drei bis zwölf Wochen auf ihren Steuerbescheid. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie viel Zeit Dein zuständiges Finanzamt zur Bearbeitung der Einsendungen benötigt, gibt es nicht.

Fest steht auf jeden Fall, dass es keine Lieferfrist gibt. Das bedeutet wiederum, dass sich Beamte nicht an gewisse Termine halten müssen.

Für Pflichtveranlagte gilt bei der Steuererklärung eine klare Frist - Finanzbeamte haben hingegen keine feste Bearbeitungsfrist.

Steuererklärung möglichst früh abgeben

Normalerweise könnte man doch von der Logik ausgehen, dass frühe Einsendungen eher bearbeitet werden als Nachzügler. Meistens ist das auch so. Finanzbeamte arbeiten Steuererklärungen nach Eingangsdatum ab. Einen kleinen Haken gibt es allerdings dabei. Einkommensteuererklärungen, die online per einer Online-Steuer-Lösung wie unserer eingereicht wurden, werden bevorzugt behandelt.

Strafen für verspätete Abgabe

Seit 2018 bleibt zwei Monate mehr Zeit als früher, die Steuererklärung abzugeben. Wer aber zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist Ende Juli versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser liegt pro Monat bei 0,25 Prozent der anfallenden Einkommenssteuer. Die Mindesthöhe des Verspätungszuschlags ist 25 Euro pro Monat.

3 Monate nach Abgabe der Steuererklärung ist es angemessen, zum Beispiel per E-Mail nach dem Stand zu fragen.

Wann werden die ersten Steuererklärungen bearbeitet?

Eine Einkommensteuererklärung, die bereits im Februar eingereicht wurde, wird vermutlich nicht zeitnah berücksichtigt. Das hat einen ganz simplen Grund. Meistens können Finanzämter erst ab Mitte/Ende März mit der Bearbeitung beginnen, da vorher die notwendige Software noch nicht freigegeben wurde.

Erst ab März wurden alle Steuerrechtsänderungen, die zuvor beschlossen wurden, in die Computersoftware eingespeist. Des Weiteren haben Arbeitgeber und Versicherungen jedes Jahr bis zum 28.02. Zeit, notwendige Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Und ehe das alles erledigt wurde, ist in der Regel schon lange der Monat März angebrochen.

Schon seit Wochen keinen Steuerbescheid erhalten?

Wer eher ungeduldig ist, auf den wartet eine harte Zeit. Natürlich nicht im wörtlichen Sinne. Trotzdem können mehrere Wochen einfach so ins Land gehen, ehe man etwas vom Finanzamt hört. Sind jedoch bereits drei Monate verstrichen, kannst Du mal nachhaken und fragen, wie der Stand der Dinge ist.

Sind bereits sechs Monate vergangen, dann kannst Du die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Das ist einfach Dein gutes Recht.

Generell kann die Bearbeitungszeit im Rahmen gehalten werden, indem sämtliche Nachweise von Dir bereits ohne Aufforderung zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.