13. Gehalt: So wird Weihnachtsgeld versteuert
Weihnachtsgeld ist am Jahresende voll steuerpflichtig.
Weihnachten steht vor der Tür, das Jahr neigt sich dem Ende zu und die guten Vorsätze sind auch schon geschmiedet. Bald kommt die gesamte Familie zusammen und beschenkt sich mit Socken, Krawatten, Geschirr und Co. Für viele bedeutet der Güteraustausch vor allem eines – finanzieller Mehraufwand. Nicht jeder verdient so viel, um die Liebsten reichlich beschenken zu können.
Glücklich können sich diejenigen schätzen, die von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen. Dieses wird häufig auch als 13. oder gar 14. Gehalt bezeichnet. Damit lässt sich die Weihnachtszeit dann schon gebührend einleiten und die Geschenke fallen üppiger aus.
Allerdings muss Weihnachtsgeld auch voll versteuert werden. So bleibt am Ende nicht alles beim Empfänger hängen, aber immer noch genug, um sich eine schöne Zeit zu gönnen. Wie viel letztlich auf das Konto überwiesen wird, ist von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich.
Weihnachtsgeld = Sonderzahlung
Weihnachtsgeld muss in vollem Umfang versteuert werden. Das geschieht auf Grundlage der Lohnsteuertabelle. Das kann unter Umständen dazu führen, dass oft weniger übrig bleibt, als man eigentlich erwartet hat.
Bei Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, die wiederum zu den „sonstigen Bezügen“ zählt. Bei den Bezügen handelt es sich um Zahlungen, die keinen regulären Arbeitslohn darstellen. Diese Leistungen werden für einen längeren Zeitraum gewährt.
Zu den „sonstigen Bezügen“ gehören ebenfalls
- Abfindungen
- Urlaubsgeld
- Jubiläumszuwendungen
- Tantiemen
Abzüge
Arbeitnehmer erhalten Weihnachtsgeld in der Regel als 13. oder 14. Gehalt. Aus steuerlicher Sicht ändert das jedoch nichts. Lohnsteuer wird gewöhnlich in dem Monat einbehalten, in dem die zusätzliche Zuwendung überwiesen wird.
Hinweis: Weihnachtsgeld, das erst im nächsten Kalenderjahr für das bereits abgelaufene ausgezahlt wurde, muss dann versteuert werden, wenn dem Arbeitnehmer das Geld zufließt.
Weihnachtsgeld ist kein Arbeitslohn
Bei Weihnachtsgeld als Sonderzahlung handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Daher wird auch die Lohnsteuerberechnung anders gehandhabt. Arbeitgeber müssen bei der Berechnung den voraussichtlichen Jahreslohn ermitteln und dann die fällige Lohnsteuer unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds berechnen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ist dann die endgültige Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld abgezogen wird.
Übrigens: Durch die Zusatzeinnahme steigt auch der eigene Steuersatz. Deshalb ist die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld deutlich höher als beim regulären monatlichen Arbeitslohn.