Werbungskostenabzug auch bei Minijob möglich?
Kann ich auch davon profitieren?
Wer sich 40 Stunden und mehr Tag für Tag aufrappelt, um einer Tätigkeit nachzukommen, bekommt am Ende des Monats in der Regel Gehalt überwiesen, mit dem man dann seine Rechnungen bezahlen kann. Für viele lohnt sich der Aufwand, aber nicht jeder erhält einen anständigen Lohn.
Für die Betroffenen kann es sich lohnen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, um wenigstens berufsbedingt entstandene Kosten wieder zurückzuholen. So gibt es wenigstens ein Mal im Jahr einen Grund, sich auf einen kleinen Geldsegen zu freuen.
Schwerer haben es allerdings Menschen, die nur einen Minijob haben. Sie haben gewöhnlich nicht die selben Möglichkeiten wie Festangestellte in Voll- bzw. Teilzeit. Wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbungskosten für sie aussieht, erfährst du jetzt.
Was sind überhaupt Werbungskosten?
Arbeitnehmer können in Deutschland viele Posten von der Steuer absetzen, sofern sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienlich sind.
Dazu zählen beispielsweise
- Fahrtkosten
- Arbeitsmittel wie Laptop etc.
- Versicherunen wie z.B. eine Berufshaftpflicht
- Umzugskosten
- Fortbildungen
- etc.
Mit Hilfe der Steuererklärung können Ausgaben geltend gemacht werden. Im Idealfall winkt dann eine Steuer-Rückerstattung.
Was ist ein Minijob und wie wird dieser versteuert?
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird im Volksmund auch als Minijob bezeichnet und findet auf 450-Euro-Basis statt. Obwohl die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wird der Job an sich schon besteuert.
Es gibt drei Varianten, wie ein Minijob besteuert werden kann:
- Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2 % an den Staat
- Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20 % an den Staat
- Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte
Werbungskostenabzug bei Pauschalversteuerung
Ob ein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung auch für Minijobber infrage kommt, hängt ganz von der Art der Besteuerung der Tätigkeit ab. Es muss demnach immer ein Blick auf das jeweilige Modell geworfen werden.
Führt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuererhebung durch, dann ist dieser auch der Steuerschuldner. Der Angestellte kann nach dem Einkommensteuergesetz also keine Werbungskosten steuerlich geltend machen. Hintergrund ist der, dass weder eine Veranlagung zur Einkommensteuer noch ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wird.
Werbungskostenabzug auch für Minijobber
Wer als Minijobber als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter beschäftigt ist, kann wie sein in Vollzeit angestellter Kollege Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Die Lohnsteuer wird dann nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte erhoben. Der Besteuerungssatz ist dabei immer individuell.