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Wissenswertes zu den Sozialversicherungen

Alle Sozialversicherungen im Überblick.

Nicht alles, wofür Geld ausgeben, ist auch wirklich sinnvoll. War wirklich jedes neue Teil von der letzten Shopping-Tour notwendig? Musste es wirklich noch ein neues Sky-Abo sein, obwohl Netflix eigentlich ausreicht?

Bei einigen Dingen, für die wir blechen, haben wir allerdings erst gar keine Wahl. Denken wir zum Beispiel an den Rundfunkbeitrag, der seit Jahren für hitzige Gemüter sorgt. Wenn dann aber WM-Spiele übertragen werden, hält sich der Aufstand in Grenzen.

Ein Meilenstein in der deutschen Geschichte ist hingegen die Sozialversicherung, die einst Otto von Bismarck im Jahre 1883 sukzessive eingeführt hat. Auch für diese müssen wir tief in die Tasche greifen, was allerdings nur zu unseren Gunsten ist.

Verpflichtende Sozialversicherungen

Zu den verpflichtenden Sozialversicherungen gehören in Deutschland:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Ziel ist es, den Bürger vor den Folgen unerwünschter Ereignisse zu bewahren. Träger sind staatliche Institutionen, öffentliche oder private Körperschaften. Egal, wie hoch das Einkommen ausfällt - es besteht für jeden eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Dabei erfolgt ein solidarischer Ausgleich, was wiederum bedeutet, dass jeder vom System profitieren kann.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung springt bei Erkrankung, Mutterschaft und nach Unfällen ein. Sie übernimmt in der Regel die vollen Kosten, manchmal beteiligt sie sich auch nur. In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat versichern zu lassen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragszahlung unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand festgelegt. Die Höhe der Beitragszahlungen einer privaten Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und dem Alter. Ein Nachteil ist zudem, dass Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert sind.

Gesetzliche Sozialversicherungen in Deutschland

Unfallversicherung

Die Folgen eines Unfalls können verheerend sein. Resultiert daraus eine leichte oder schwere Invalidität, greift die Unfallversicherung. Sie deckt lediglich eigene Schäden ab. Wer Schuld am Unfall ist, spielt dabei keine Rolle. In der Regel springt die Versicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankenheiten ein.

Folgende Kosten werden ganz oder teilweise übernommen bei:

  • Reha
  • Schmerzensgeld
  • Betreuungsgeld
  • Versehrtenrente
  • Heilbehandlung
  • Krankentransport
  • Übergangsgeld
  • Umschulungsgeld
  • Sterbegeld

Hinweis: Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt zu 100 Prozent der Arbeitgeber.

Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung wird jeder entsprechend seiner Zahlungen vergütet im Alter. Das Solidarprinzip funktioniert allerdings nicht immer hundertprozentig, vor allem bei:

  • Änderungen von Beitragssätzen
  • Änderungen des Rentenwertes
  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  • beitragsfreien Zeiten

Für die Rentenversicherung kommen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf. Der Rentenanspruch besteht, wenn die gesetzliche Mindestversicherungszeit erfüllt ist und die versicherungsrechtlichen und persönlichen Bedingungen erfüllt sind.

Folgende Leistungen werden abgedeckt

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwenrente
  • Waisenrente

Hinweis: Die Höhe der künftigen Rente ist abhängig von der Höhe der Beitragszahlungen, die im Rahmen eines Versicherungslebens geleistet wurden.

Pflegeversicherung

Wird jemand pflegebedürftig, dann springt die Pflegeversicherung ein. In Deutschland gibt es verschiedene Pflegegrade, wonach sich auch die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet. Wie der Pflegegrad ausfällt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Anspruch haben alle, die entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Mit Einführung der fünf Pflegestufen soll ein genaueres Begutachtungsverfahren gewährleistet werden.

Hinweis: Leistungen werden nur auf Antrag gewährt und können nicht rückwirkend bezogen werden.

Arbeitslosenversicherung

Nur die Wenigsten sind 40 Jahre lang beschäftigt. Mitunter kann es zu Unterbrechungen kommen. Verliert man seine Anstellung, fängt einen die Arbeitslosenversicherung auf. Finanziert wird die Versicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Von der Arbeitslosenversicherung erhalten Empfänger

  • Berufs- und Arbeitsmarktberatung
  • Leistungen zur beruflichen Eingliederung
  • Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
  • Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung
  • Arbeitslosengeld
  • Teilarbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Ausbildungsvermittlung
  • Arbeitsvermittlung
  • Leistungen zur Berufswahl
  • Leistungen zur Ausbildungswahl
  • Leistungen zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit

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