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Weiterbildung zum Meister: Meisterkurs, Meister-BAföG und Co. in der Steuererklärung

Ausgaben im Rahmen eines Meisterkurses können steuerlich geltend gemacht werden.

Nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung. Wer seine duale Lehre abgeschlossen hat, kann anschließend einen Meisterkurs belegen und sich fortbilden lassen. Oft geht das aber mit finanziellen Einbußen einher, weswegen viele Meister-BAföG beantragen. Wir klären dich auf, was du aus Steuersicht beachten solltest und welche Kosten du in der Steuererklärung angeben kannst.

So setzt du einen Teil des Meister-BAföGs ab

Wer Meister-BAföG bezieht, kann einen Teil des Darlehens steuerlich geltend machen. Im Gegensatz zum Ausbildungs-BAföG, welcher unverzinst ist, sind beim Meister-BAföG nur 40 Prozent rückzahlungsfrei, die restlichen 60 Prozent müssen zurückgezahlt werden, worauf zudem noch Zinsen anfallen. Doch die Zinsen können in der Steuererklärung angegeben werden. Der Darlehensbetrag an sich wird natürlich nicht vom Finanzamt berücksichtigt.

Meister-BAföG - Maximaler Förderungsbetrag

Die maximalen Förderungsbeträge lassen sich in zwei Bereiche unterteilen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • max. 15.000 Euro
  • 40 Prozent werden bezuschusst
  • 60 Prozent als zinsgünstiges Darlehen
  • 40 Prozent Erlass des Darlehens bei Prüfungserfolg

Meisterstück

  • 50 Prozent der Materialkosten, maximal jedoch 2.000 Euro
  • 40 Prozent werden bezuschusst

Meisterkurs-Gebühren von der Steuer absetzen

Meister-BAföG und Co. in der Steuererklärung angeben

Meister-BAföG an sich kann nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wer ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wahrnimmt, kann die Zinsen im jeweiligen Rückzahlungsjahr als Werbungskosten absetzen. Möglich ist das ebenfalls, wenn die Zinsen nach dem Ausbildungsabschluss gezahlt werden.

Neben den Darlehenszinsen können im Rahmen einer Fortbildung bzw. Weiterbildung noch weitere Kosten steuerlich geltend gemacht machen.

Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise

  • Arbeitsmittel wie Laptop etc.
  • Fahrtkosten für Abend- und Wochenendkurse (30 Cent pro Kilometer)
  • Verpflegungsmehraufwand für Kurse, die länger als als 8 Stunden dauern 12 Euro, für mehr als 24 Stunden gibt es 24 Euro
  • Umzüge (pauschal 730 Euro)
  • Telefon und Internet (max. 20 Euro pro Monat)
  • Kontoführung (16 Euro im Jahr)
  • Doppelte Haushaltsführung/Zweitwohnung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsbekleidung
  • etc.

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