Arbeitnehmersparzulage: Was ist das?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitnehmersparzulage zu nutzen.
Besonders gute Chefs bieten ihren Mitarbeitern nicht nur ein gutes Gehalt an, sondern auch noch andere Vorzüge wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen. Hinter diesem Begriff können sich allerdings viele Dinge verbergen.
Aber eins nach dem anderen. Arbeitnehmer, die sich in solch einer glücklichen Position befinden, haben sicherlich schon mal etwas von der Arbeitnehmersparzulage gehört. Doch was ist das überhaupt? Wir haben uns mit dem Thema auseinandergesetzt.
Was ist eine Arbeitnehmersparzulage?
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter gewährt. Vermögenswirksame Leistungen sind im Allgemeinen zusätzliche Gelder vom Arbeitgeber, die dem Vermögensaufbau des Angestellten dienen sollen. Mit bis zu 40 Euro kann sich der Chef monatlich beteiligen.
Die Arbeitnehmersparzulage kann im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich wird dabei zwischen Beteiligungssparen und Bausparen unterschieden. Beim Beteiligungssparen dreht sich alles um Kapitalbeteiligungen (zum Beispiel am Unternehmen) oder Aktienfonds. Beim Bausparen wird vor allem für den Erwerb von Immobilieneigentum angespart. Bei der zweiten Variante können Arbeitnehmer zustäzlich noch von der Wohnungsbauprämie profitieren.
Arbeitnehmersparzulage: Beteiligungssparen
Wer vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent. Maximal sind so bis zu 400 Euro für Ledige möglich. Für Verheiratete gilt der Höchstbetrag von 800 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt somit 80 Euro für Unverheiratete und 160 Euro für Verheiratete.
Doch einen Haken gibt es natürlich noch. Von der Arbeitnehmersparzulage können nur diejenigen profitieren, die maximal nicht über mehr als 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen verfügen. Für Eheleute sind es 40.000 Euro. Kapitaleinkünfte werden bei diesem Grenzwert nicht berücksichtigt.
Arbeitnehmersparzulage: Bausparen
Wer vermögenswirksame Leistungen im Rahmen des Bausparens in Anspruch nimmt, kann eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent einheimsen. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Verheiratete. Maximal 43 Euro können Unverheiratete also entgegennehmen, Eheleute profitieren von maximal 86 Euro.
Auch bei dieser Variante gibt es etwas zu beachten. Von der Arbeitnehmersparzulage können nur diejenigen profitieren, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro liegt. Der doppelte Betrag von 35.800 Euro gilt für Ehepaare. Wie beim Beteiligungssparen auch werden Kapitaleinkünfte nicht weiter berücksichtigt.
Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt beantragen
Um von der Arbeitnehmersparzulage Gebrauch machen zu können, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dafür muss die Anlage VL der alljährlichen Steuererklärung beigefügt werden. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Bescheinigungsformular. Mit diesem Vordruck bestätigt das Anlageinstitut, dass der Steuerpflichtige vermögenswirksame Leistungen nach dem VermBG (Vermögensbildungsgesetz) gespart hat. Normalerweise schickt das Anlageinstitut das Schreiben automatisch nach Ablauf eines Kalenderjahres zu. Andernfalls muss der Vordruck beim Finanzamt angefordert werden.
Hinweis: Anträge müssen spätestens vier Jahre nach Ende eines Sparjahres eingereicht worden sein.