Wie wird mein zu versteuerndes Einkommen berechnet?
Berechnungsgrundlage sind dafür nicht die Gesamteinkünfte.
Jeden Tag suchen Tausende bei Google nach einem Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, wie viel Geld am Ende des Monats vom Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben noch übrig bleibt. Ernüchterung ist dann oft vorprogrammiert.
Steuern machen einen Großteil der Abzüge aus. Vor allem die Einkommensteuer fällt nicht zu gering aus. Dabei wird diese nicht bei allen Einkünften angewandt. Welche Einnahmen der Steuer unterliegen, regelt der 2. Paragraf des Einkommensteuergesetzes.
So gibt es zum Beispiel Einkünfte, die in diesem Gesetz nicht aufgelistet sind, was bedeutet, dass nicht jede Einnahme versteuert werden muss. Ein Beispiel ist der Lottogewinn. Stellt sich natürlich die Frage, wie die Höhe der Einkünfte ermittelt wird.
Welche Einkünfte sind steuerpflichtig?
Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer und sind demzufolge steuerpflichtig. Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten.
Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen der Einkommensteuer demnach:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Berechnung der Gesamteinkünfte
Generell gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften alle Einnahmen nach Abzug der Ausgaben. Einnahmen sind tatsächlich zugeflossene Bruttobeträge. Davon können sogenannte Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Das, was übrig bleibt, ist dann der Nettobetrag der Gesamteinkünfte.
Übrigens: Aus Steuersicht sind nur die Einnahmen und Ausgaben relevant, die innerhalb eines Kalenderjahres entstanden sind. Dabei greift das Ab- bzw. Zuflussprinzip.
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Das zu versteuernde Einkommen wird individuell vom Finanzamt berechnet und ist geringer als das jährliche Bruttoeinkommen. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften (z.B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen etc.) Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Auch eventuelle Kinderfreibeträge oder Altersentlastungsbeiträge können die Höhe des zu versteuernden Einkommens beeinflussen.
Hinweis: Wie viel Einkommensteuer tatsächlich auf die Gesamteinkünfte gezahlt werden muss, stellt sich erst am Jahresende heraus, wenn alle Einkünfte und auch alle steuermindernden Ausgaben bekannt sind.