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Diese Beschäftigungsverhältnisse gibt es in Deutschland

Neben einem herkömmlichen Angestelltenverhältnis gibt es noch so viel mehr.

Es gibt unzählige Varianten von Pasta-Gerichten, so viele Sprachen, dass wir sie alle noch nicht mal in mehreren Leben erlernen könnten, beim Autokauf steht uns eine schier unbegrenzte Auswahl zur Verfügung und wer hätte es gedacht, selbst bei Arbeitsverhältnissen ist das Spektrum groß.

Es gibt nämlich nicht nur das übliche Normalarbeitsverhältnis, bei dem man für den Chef ackert und Weisungen befolgt, sondern noch etliche mehr. So haben die meisten vermutlich schon mal etwas von atypischen oder befristeten Arbeitsverhältnissen gehört.

Jedes einzelnes Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den anderen. So sind oft die rechtlichen Rahmenbedingungen verschieden oder der Steuersatz orientiert sich an individuellen Punkten. Wir haben uns auf die Suche begeben und die möglichen Arbeitsverhältnisse aufgelistet.

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Normalangestelltenverhältnis

Den größten Anteil am Gesamtarbeitsmarkt nimmt das Normalangestelltenverhältnis ein. Dabei steht ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber nach deutschem Recht in Beziehung. Mit einem Arbeitsvertrag wird eine Sonderform des Dienstvertrags eingegangen. In diesem werden beispielsweise Absprachen über das Gehalt, die Urlaubstage und die Kündigungsfrist getroffen. Leider sinkt die Zahl der abgeschlossenen unbefristeten Normalangestelltenverhältnisse in Deutschland immer weiter.

Es handelt sich um ein Normalangestelltenverhältnis, wenn:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis besteht
  • Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis besteht
  • soziale Sicherungssysteme integriert sind
  • regelmäßige Vergütung gezahlt wird
  • eine dauerhafte Vollzeitbeschäftigung besteht

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Atypische Beschäftigungsverhältnisse

Leider werden immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen. Darunter fallen in erster Linie Leiharbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverträge. Oft kann mit einem atypischen Arbeitsverhältnis der eigene Lebensunterhalt nicht beglichen werden. Trotzdem handelt es sich nicht um ein prekäres Beschäftigungsverhältnis, da solche Verträge auch bewusst in Kauf gewählt werden, um zum Beispiel die Familie unter einen Hut zu bekommen.

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit besteht eine sogenannte Dreiecksbeziehung.

Diese setzt sich zusammen aus

  • Leiharbeitsfirma
  • Leiharbeitnehmer
  • entleihende Firma

Auf Leiharbeiter wird vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten zurückgegriffen, um bestimmte Phasen überstehen zu können. Aus Firmensicht ist diese hilfreich, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Für Leiharbeiter sieht die Lage hingegen oft schlecht aus, da die Vergütung eher gering ausfällt. Im Volksmund wird dieses Beschäftigungsverhältnis auch als Zeitarbeit bezeichnet.

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Minijobs

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird auch als Minijob bezeichnet. Auch das Synonym 450-Euro-Job findet oft Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, seine Haushaltskasse zum Beispiel neben dem Studium aufzubessern, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Natürlich gibt es diesbezüglich auch wieder einiges zu beachten. So darf der regelmäßige Arbeitslohn nicht mehr als 450 Euro pro Monat betragen. Was viele nicht wissen, ist, dass auch bei einem Minijob Steuern fällig werden. Das weiß allerdings deswegen kaum jemand, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an den Staat zahlt, wovon wir gar nichts mitbekommen.

Es gibt in Deutschland drei Varianten, wie der Lohn eines 450-Euro-Jobs besteuert wird:

  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2 Prozent an den Staat
  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20 Prozent an den Staat
  • Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

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Teilzeit

Bisher haben vor allem Frauen dieses Modell gewählt. Doch im Laufe der Zeit gehen vermehrt auch Männer in Teilzeit, um sich zum Beispiel der Kindererziehung zu widmen. Auch die Work-Life-Balance spielt in westlichen Ländern eine immer größer werdende Rolle. Zurzeit erfolgt ungefähr jede fünfte Neueinstellung in Teilzeit. Laut dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Darüber hinaus werden auch geringfügig Beschäftigte zu den Teilzeitbeschäftigten gezählt.

Selbstständigkeit

Natürlich gibt es nicht nur Angestelltenverhältnisse, bei denen einzig der Arbeitgeber weisungsbefugt ist. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind ihre eigenen Chefs. Noch nie gab es so viele Unternehmensgründungen wie heute.

Selbstständig ist jeder, der auf seinen eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung erwerbstätig ist. Über Arbeitsort und Arbeitszeit kann frei entschieden werden. Zudem besteht im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis keine Weisungsbindung. Viele Selbstständige sind allein tätig und haben keine weiteren angestellten Mitarbeiter.

Stellt die Selbstständigkeit den zentralen Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit dar, aus der die meisten Einkünfte erzielt werden, spricht man von Selbstständigkeit im Haupterwerb. Einige Erwerbstätige üben neben ihrer eigentlichen abhängigen Beschäftigung zusätzlich eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb aus.