Bundesfinanzhof - Rechtliche Grundlage, Aufgabe und Organisation
Jeder hat schon mal davon gehört. Doch was ist der Bundesfinanzhof überhaupt?
Bei Geld hört die Freundschaft auf. So manch einer hat das garantiert schon mal am eigenen Leib erfahren. Man leiht einem Bekannten guten Gewissens ein paar hundert Euro, natürlich in der Annahme, dass der geliehene Betrag auch nach und nach zurückgezahlt wird. Schließlich ist man ja nicht die Wohlfahrt.
Es vergehen Tage, Wochen und nach 2 Monaten reißt so langsam der Geduldsfaden. Die Penunsen lassen immer noch auf sich warten. Streit ist vorprogrammiert. Und manchmal lässt sich dieser nicht immer außergerichtlich schlichten. Wenn es ganz hart kommt, dann landen solche Dispute beim Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof, abgekürzt BFH, hat seinen Sitz in München und ist in Deutschland das oberste Gericht für Steuer- und Zollangelegenheiten. Es gehört neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Landes. Der BFH ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz untergeordnet.
Zu den Aufgaben
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung. Diese manifestiert sich in der Exekutive, Legislative und Judikative. Diese drei Instanzen kontrollieren sich gegenseitig und “bändigen” die Staatsherrschaft.
Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht in Steuer- und Zollsachen. Es hat somit die letzte Instanz der Finanzgerichtsbarkeit inne. Zu den Hauptaufgaben gehören, die Steuergesetze auszulegen und unklare Rechtsbegriffe zu definieren. Darüber hinaus gewährleistet der BFH die Entfaltung des Gesetzeszwecks. Eine weitere wichtige Kernaufgabe besteht darin, zu prüfen, ob sämtliche Steuergesetze verfassungsgemäß sind. Ist das nicht der Fall, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Sachverhalt.
Oft haben Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofes enormen Einfluss auf die einzelnen Finanzverwaltungen. Zwar entscheidet es in Streitfällen nur zwischen 2 Parteien, die Urteile finden allerdings regelmäßig Eingang in die Steuerrichtlinien.
Präsident
An der Spitze des Bundesfinanzhofes steht der Präsident. Kernaufgabe des Präsidenten ist die Dienstaufsicht. Er überwacht alle Richter und Beamten, die ihm unterstellt sind. Der Präsident ist zudem Richter und gleichermaßen Vorsitz eines Fachsenats. Zu guter Letzt ist er noch Vorsitzender des Großen Senats.
Weitere Aufgaben sind:
- Vorsitz des Präsidiums des Gerichtshofs
- Vorsitzender des Präsidialrats
Vizepräsident
Der Vizepräsident ist der ständige Vertreter des eigentlichen Präsidenten. Zudem ist dieser ebenfalls Richter und zugleich Vorsitzender eines bestimmten Fachsenats.
Die 11 Senate
Derzeit gibt es 11 Senate, die eigentlich nichts anderes als spezialisierte Abteilungen sind. Jedem Senat ist ein bestimmter Themenschwerpunkt zugeteilt. Alle Abteilungen werden von jeweils einem verantwortlichen Richter geleitet. Dieser wiederum hat mehrere Gehilfen, die ebenfalls das Richteramt inne haben. Somit können die diversen Fälle untereinander zugewiesen werden.
- I. Senat: Körperschaftsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung
- II. Senat: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer
- III. Senat: Einzelgewerbetreibende, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kindergeld, Investitionszulagen
- IV. Senat: Personengesellschaften
- V. Senat: Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerbefreiungen), Kindergeld
- VI. Senat: Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, Land- und Forstwirtschaft
- VII. Senat: Zölle- und Verbrauchsteuern, Marktordnung, Steuerberatungsrecht, allgemeines Abgabenrecht
- VIII. Senat: Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte
- IX. Senat: Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte
- X. Senat: Einzelgewerbetreibende, Sonderausgaben, Alterseinkünfte und -vorsorge
- XI. Senat: Umsatzsteuer, Kindergeld