Erbfallkosten und Erbschaftsteuererklärung: Das muss beachtet werden
Verstirbt jemand, kann es schnell sehr teuer werden.
Wenn sich der Kreislauf des Lebens schließt, wird es für die Hinterbliebenen meistens hart. Nicht nur aus emotionaler, sondern nicht selten auch aus finanzieller Sicht. Wer seinem Angehörigen ein anständiges Begräbnis ermöglichen möchte, muss dafür heutzutage tief in die Tasche greifen.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn vorab keine finanziellen Rücklagen für Begräbnis und Co. angespart wurden. Wenn dann auch kein Erbe hinterlassen wird, kann es sehr schwer werden. Um solche Notsituationen zu vermeiden, greift der Staat einem mit einem Pauschbetrag unter die Arme.
Für Erbfallkosten gewährt dieser einem nämlich einen bestimmten Betrag, der im Rahmen einer Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Wie genau das funktioniert, was es zu beachten gibt und was es mit der Erbschaftsteuererklärung auf sich hat, erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?
Wer etwas erbt, muss beim Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Anhand dieser kann die Finanzbehörde entscheiden, ob der Nachlass gegebenenfalls versteuert werden musss. Ab einem bestimmt Nachlasswert wird in Deutschland die sogenannte Erbschaftsteuer fällig. Drei Monate haben Hinterbliebene Zeit, um dem Finanzamt den Wert des Erbes mitzuteilen.
Ob und inwiefern eine Erbe überhaupt versteuert werden muss, hängt in erster Linie von der Höhe des Vermögens des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Es gelten hierzulande bestimmte Steuerfreibeträge. Werden diese nicht überschritten, muss auch keine Steuer entrichtet werden.
Übrigens: Die Erbschaftsteuererklärung wird an das Finanzamt des Erblassers gerichtet und nicht an das eigene.
Erbfallkosten in der Erbschaftsteuererklärung angeben
Fallen Erbfallkosten an, gewährt das Finanzamt einem einen Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro. Dieser kann ohne Nachweis in Anspruch genommen werden. Fallen die Kosten höher aus, ist es ratsam, Einzelnachweise vorzulegen. Wollen mehrere Parteien den Pauschbetrag beanspruchen, wird dieser nach dem jeweiligen Erbanteil aufgeteilt.
Beispiele für Erbfallkosten
- Grabdenkmal
- Nachlassregelung
- Todesannoncen
- Trauerfeier
- Überführung des Leichnams
- Todeserklärung
- Anwalts-, Notariats- und Gerichtskosten
- Bestattung des Erblassers
- Grabpflege
- Anreise von Verwandten zur Beerdigung
- Trauerkleidung
- Eröffnung des Testaments
- etc.
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Wenn das Vermögen des Nachlasses nicht ausreicht, um die Beerdigungskosten des Erblassers zu finanzieren, können die entstandenen Aufwendungen im Rahmen von außerordentlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Abzugsfähig sind
- Bestatterleistungen
- Trauerredner
- Trauerfeier
- Sarg
- Blumen
- Überführung
- öffentliche Gebühren
- etc.
Nicht abzugsfähig sind
- Bewirtung der Trauergäste
- Trauerkleidung
- Reisekosten
- Kosten für aufwendige Grabstätte
- etc.