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Steuererklärung: Wissenswertes zur Festsetzungsfrist

Festsetzungsfristen können je nach Situation verschieden sein.

Für so ziemlich alles im Leben gibt es Fristen oder auf Neudeutsch: Deadlines. Immer und überall gibt es jemanden, der etwas bis zu einem bestimmten Termin haben möchte. Manchmal hängen andere Prozesse dran, manchmal ist es aber auch einfach nur ein Druckmittel.

Werden Fristen nicht eingehalten, drohen oft weitreichende Konsequenzen. Es werden Bußgelder fällig, von einem abhängige Kollegen gucken angenervt aus der Wäsche oder der Chef überlegt es sich zwei Mal, ob es eine Gehaltserhöhung gibt.

Auch das Steuerrecht kennt Deadlines. So müssen zum Beispiel Pflichtveranlagte ihre Steuererklärung bis zu einem bestimmten Datum eingereicht haben. Auch nach Erhalt des Steuerbescheids gibt es einiges zu beachten. Hauptaugenmerk dieses Beitrags liegt auf der sogenannten Festsetzungsfrist.

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Festsetzungsfrist = Verjährungsfrist

In Deutschland können nach Ablauf eines bestimmten Zeitfensters keine Änderungen mehr am Steuerbescheid vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um Verjährungsfristen. Das Steuerrecht bezeichnet diese auch als Festsetzungsfristen.

Ist eine Festsetzungsfrist abgelaufen, können für ein Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr eingereicht werden. Demzufolge können ebenfalls keine Steuerbescheid mehr erlassen werden. Das bedeutet ebenfalls, dass es zu keinen Änderungen mehr kommen kann. So ist es unmöglich, dass Finanzämter zu Lasten des Steuerpflichtigen Entscheidungen revidieren. Ebenso bedeutet das aber auch, dass der Steuerzahler keine Änderungen zu seinen Gunsten mehr vornehmen kann.

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Festsetzungsfrist laut Abgabenordnung

Die Abgabenordnung legt die Festsetzungsfrist auf vier Jahre fest. Es gibt mitunter aber auch Ausnahmen. So beträgt die Frist bei Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung sogar zehn Jahre.

Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf eines Kalenderjahres, in dem die Einkommensteuererklärung erstellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erklärung freiwillig abgegeben wurde oder ob jemand dazu verpflichtet war. Wird keine Steuererklärung eingereicht, obwohl eine Pflichtveranlagung bestand, beginnt die Festsetzungsfrist erst drei Jahre nach Ende des Kalenderjahrs.

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Gründe für eine Fristverlängerung

Gelegentlich kommt es vor, dass Festsetzungsfristen für einen gewissen Zeitraum nach hinten verschoben werden.

Folgende Ursachen können eine Fristverlängerung nach sich ziehen:

  • Antrag auf Änderung des Steuerbescheids
  • Einspruch gegen den Steuerbescheid
  • offenbare Unrichtigkeit
  • Steuerbescheid ist vorläufig: Festsetzungsfrist endet für vorläufigen Punkte erst nach Ablauf eines Jahres, nachdem das Finanzamt Kenntnis erhalten hat, dass Unklarheit beseitigt ist
  • Grundlagenbescheid wird erlassen
  • Steuerfahndung wegen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen