Steuererklärung: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Steuererklärung: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Hat man erst einmal die Steuererklärung erstellt, stellt sich die alles entscheidende Frage: Welches Finanzamt ist überhaupt für mich zuständig? Gibt es eigentlich mehrere oder gibt es in jeder Stadt nur eins? Hier erfährst Du, welches Finanzamt für Dich zuständig ist.
Zuständigkeit der Finanzämter ist nicht immer eindeutig
Welches Finanzamt letztlich für einen zuständig ist, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Das Problem ist, dass in jeder Einkommensteuererklärung ein Finanzamt eingetragen werden muss. Dann ist es hilfreich, das richtige Amt in das vorgesehene Feld einzutragen, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können.
In der Regel ist immer das Finanzamt am aktuellen Erstwohnsitz zuständig. Doch nicht immer ist es damit getan, denn wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel.
Zuständiges Finanzamt bei doppelter Haushaltsführung
Wer beruflich bedingt zwei Haushalte führt, wovon sich einer am Beschäftigungsort befindet, kann seine Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob man verheiratet ist oder nicht. Ist ein Steuerzahler verheiratet und unterhält zwei Haushalte, dann ist das Finanzamt zuständig, das sich am Wohnsitz der Familie befindet.
Aber: Ist jemand nicht verheiratet, dann ist das Amt für einen verantwortlich, das sich dort befindet, wo man für gewöhnlich seinen vorwiegenden Aufenthalt hat. In diesem Fall kommt unter Umständen also auch der Zweitwohnsitz in Frage.
Zuständiges Finanzamt: Bundeswehr, Polizei und Co.
Wer in der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei tätig ist, lebt unter der Woche zum Beispiel oft in einer Unterkunft fernab der Heimat. Obwohl der vorwiegende Aufenthalt der Arbeitsort ist, bleibt in diesem Fall weiterhin das Finanzamt für einen zuständig, das sich im Bezirk des eigenen Wohnsitzes befindet.
Zuständiges Finanzamt bei einem Umzug
Auch bei einem Umzug muss einiges beachtet werden. Normalerweise ist nach einem Umzug immer das Finanzamt für einen zuständig, das am neuen Wohnort ansässig ist. Das ist aber erst dann so, wenn das Amt darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Andernfalls kann es vorkommen, dass die letzte Steuererklärung noch vom Amt des letzten Zuständigkeitsbereichs bearbeitet wird. Du bist dazu verpflichtet, dem bisherigen Finanzamt Deinen Umzug mitzuteilen. Das alte Finanzamt wird die Bearbeitung der Steuererklärung dann gegebenenfalls an das neue Finanzamt abgeben, falls damit noch nicht begonnen wurde.
Zuständiges Finanzamt bei Scheidung und Zusammenveranlagung
Nicht immer hat eine Ehe auch auf Dauer Bestand. Im ersten Scheidungsjahr besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, sich zusammen veranlagen zu lassen. Dabei geben Ehepaare eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Der Gesetzgeber behandelt beide dann wie eine einzelne Person. Das hat auch zur Folge, dass die Eheleute nur einen Steuerbescheid erhalten. Eine mögliche Rückerstattung wird demnach auch nur auf ein Konto überwiesen und kann nicht aufgeteilt werden. Weitere Informationen dazu findest Du in unserem Artikel Zusammenveranlagung.
Um den Steuerbescheid erhalten zu können, muss einer von beiden noch am ehemaligen gemeinsamen Wohnort leben. Ziehen beide weg, ist im Fall einer Zusammenveranlagung künftig das Finanzamt des Partners für beide zuständig, dessen Einnahmen höher sind.
Zuständiges Finanzamt bei Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig macht oder ein Gewerbe startet, muss das dem Finanzamt melden. Das zuständige Finanzamt befindet sich dort, wo die Tätigkeit voraussichtlich überwiegend ausgeübt wird. Anschließend verschickt das Finanzamt eine zusätzliche Steuernummer für die selbstständige bzw. gewerbliche Arbeit.