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Kosten für Fortbildungen in der Steuererklärung ansetzen

Was wird anerkannt und was gibt es zu beachten?

Die Schulzeit liegt lange zurück, die Ausbildung oder das Studium ist auch schon ein paar Jahre her und im Job ist man endlich angekommen. Man kennt die Arbeitskollegen, das Gehalt passt einigermaßen und das Verhältnis zu den Vorgesetzten ist in der Summe auch stimmig.

Doch irgendetwas fehlt. Woran das liegt, wissen viele nicht. Routine hat sich eingeschlichen und es herrscht gewissermaßen Stillstand. Für manch einen ist das absolut okay, ein anderer wiederum findet das unerträglich. Zeit also, sich nach Veränderung umzuschauen.

Und genau diese findet man oft in Fortbildungen. Der Horizont wird erweitert, die grauen Zellen gefordert und anschließend geht es im Idealfall auch beruflich weiter bergauf. Das Beste daran ist, dass das Finanzamt die Kosten für Fortbildungen in der Regel problemlos anerkennt. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.

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In die Zukunft investieren

Ausgaben für Fortbildungen erkennt das Finanzamt als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe an. Dabei handelt es sich in der Regel um Seminare, Tagungen oder Kongresse. Obwohl es in den meisten Fällen keine Probleme bei der Anerkennung gibt, sollte einiges beachtet werden.

Weitere typische Fortbildungskosten sind:

  • Weiterbildungen im Rahmen des Jobs
  • Umschulungen
  • Studium nach Lehre
  • Zweitstudium
  • Aufbaustudium
  • weitere Ausbildung nach erster abgeschlossenen Berufsausbildung

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Voraussetzungen

Kosten für Fortbildungen können als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind und der Förderung dienen. Ist das nicht gegeben, kann es sein, dass die Ausgaben nur anteilig oder gar nicht berücksichtigt werden.

Porbleme mit der Anerkennung gibt es gelegentlich, wenn der Bezug zum eigentlichen Job nicht auf dem ersten Blick ersichtlich ist. Fortbildungskurse, die sich zum Beispiel mit Rhetorik befassen, werden unter Umständen nicht anerkannt. Dann kommt es darauf an, die Notwendigkeit der Fortbildung zu belegen.

Weiterbildungen ohne direkten Zusammenhang werden nur anerkannt, wenn sich der Arbeitgeber finanziell daran beteiligt. Sind die Fortbildungskurse dienstlich bindend, werden die Kosten problemlos als Werbungskosten anerkannt.

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Besonderheiten

Es gibt keine Garantie dafür, dass Kosten für Weiterbildungen vom Finanzamt anerkannt werden. Oftmals muss die Situation individuell betrachtet werden. Ob eine Weiterbildung im beruflichen Rahmen stattfindet, entscheidet letztlich der Sachbearbeiter. Umso wichtiger ist es, die Ausgaben entsprechend begründen zu können. Wofür war ein Sprachkurs notwendig? Wird der Kongress ausschließlich aus beruflichem Interesse besucht?

Für einige Weiterbildungen gelten auch bestimmte Bedingungen, um steuerlich absetzbar zu sein:

  • Sprachkurse müssen auf berufliche Bedürfnisse zugeschnitten sein
  • Grundkurse in einer Fremdsprache werden nur anerkannt, wenn solche Grundkenntnisse im Job erforderlich sind
  • Fachtagungen werden nur berücksichtigt, wenn sie aus beruflichen Interesse besucht werden

Hinweis: Wird eine Fortbildung anerkannt, dann können ebenfalls Kosten angesetzt werden, die im Zusammenhang mit dieser entstehen. Das sind beispielsweise Ausgaben für:

  • Literatur
  • Studiengebühren
  • Seminargebühren
  • Arbeitsmaterialien
  • Reisekosten