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Geldwerter Vorteil: So sparst du bares Geld

Smartphone, Laptop und Co. - Geschenke vom Chef sind viel Geld wert.

Viele Arbeitnehmer dürfen sich im November auf satte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien freuen. Nicht selten trudeln dann mehrere tausend Euro aufs Konto, ohne wirklich einen Mehrwert dafür geleistet zu haben.

Oftmals sind solche Zahlungen vertraglich vereinbart worden. Weihnachtsgeschenke dürfen also wie jedes Jahr zuvor auch etwas mehr kosten und üppiger ausfallen.

Das Doofe an der ganzen Geschichte ist wiederum, dass Bonuszahlungen natürlich mit dem Lohn zusammen versteuert werden. Unter Umständen bleibt nicht mehr allzu viel Netto vom Brutto übrig. Umso besser ist es, wenn du mal etwas von „Geldwerter Vorteil" gehört hast. Was das ist, erklären wir dir jetzt.

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Geldwerten Vorteil steuerfrei nutzen

Du weißt ja bereits, dass Bonuszahlungen nicht steuerfrei sind. Deswegen überreichen immer mehr Chefs ihren Angestellten Sachbezüge und überweisen seltener Sonderzahlungen. Das können Dienst- und Sachleistungen sein, von denen Arbeitnehmer günstiger oder gar kostenlos profitieren. Und eben solche Sachbezüge sind „geldwerte Vorteile", die aber auch versteuert werden müssen. So werden zum Beispiel für einen Dienstwagen ganz normal Steuern über die Lohnabrechnung erhoben.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, geldwerte Vorteile steuerfrei entgegen zu nehmen. Was alles dazu zählt, regelt das Einkommensteuergesetz.

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Laptop, Smartphone und Co.

Datenverarbeitungsgeräte, die du von deinem Chef geschenkt oder vergünstigst überreicht bekommst, sind meistens steuerfrei. Das funkioniert aber erst dann, sofern der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet.

Parkplatz

Zu den steuerfreien Sachbezügen gehört ebenfalls ein Parkplatz, den du während der Arbeitszeit nutzen kannst.

Personalrabatt

Angestellte im Einzelhandel werden es kennen und sicherlich bei Gelegenheit auch ab und zu ausnutzen - den Personalrabatt. Chefs dürfen ihren Mitarbeitern Waren und Dienstleistungen günstiger oder kostenlos überlassen. Dabei gilt allerdings die Grenze von 1.080€ pro Kalenderjahr. Bis dahin sind Käufe steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Essensgutscheine und Restaurantchecks

Hört sich vielleicht nicht ganz so spannend an, kann aber bares Geld sparen, denn schließlich futtern und trinken wir jeden Tag. Mit Gutscheinen und Checks kann in Supermärkten und Restaurants nach Lust und Laune geschlemmt werden. Diese Gutscheine dürfen pro Tag einen Wert von 3,17 Euro nicht überschreiten.

Vermögensbeteiligung

Chefs können ihren Mitarbeitern auch Anteile am Unternehmensvermögen überlassen. Das kann zum Beispiel in Form von Aktien geschehen. Doch Vorsicht: Das ist nur bis zu einem Wert von 360€ pro Kalenderjahr möglich.

Gesundheit

Bis zu 500€ im Jahr sind steuerfrei für Massagen, Physiotherapien oder sportliche Aktivitäten. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen im Zusammenhang mit dem Beruf stehen müssen. Kurz: Eine besondere Beanspruchung am Arbeitsplatz wird mit solchen Geschenken ausgeglichen. Ein klassisches Beispiel sind Rückenschmerzen, die aufgrund von Schreibtischarbeiten entstanden sind und im Idealfall mit Hilfe von Massagen kompensiert werden.

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Kinderbetreuung

Grundsätzlich darf jeder Chef die Kosten für die Kinderbetreuung in voller Höhe übernehmen. Steuer- und sozialabgabenfrei ist das aber nur dann, wenn:

  • Kind noch schulpflichtig ist und zu Hause nicht betreut wird
  • Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird

Werkzeug

Nicht selten verwenden Handwerker ihre eigenen Arbeitsmittel. Dafür kann der Boss eine Entschädigung zahlen, die selbstverständlich für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Entschädigungen können jedoch nur für Werkzeuge wie Hammer, Schere, Schraubenzieher und Co. geleistet werden.

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Sachbezüge

Sachbezüge bis zu 44€ sind pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen unter anderem:

  • Monatsfahrkarten
  • Tankgutscheine
  • Warengutscheine

Bonusmeilen

Einige Arbeitnehmer sind berufsbedingt häufig auf Dienstreisen. Da ist es sinnvoll, sich bei einem Bonusmeilen-Programm anzumelden, um von den Vorteilen zu profitieren. Bonusmeilen können bis zu einem Wert von 1.080€ pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dein Chef darf jedoch auch von dir verlangen, die gesammelten Punkte für Dienstreisen zu nutzen.

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Geschenke

Den Geburtstag in der Firma zu verbringen, kann von Vorteil sein. Denn dann darf dir dein Chef ein Geschenk in Höhe von 60€ übergeben, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Allerdings dürfen das nur typische Präsente wie Bücher, Blumensträuße etc. sein.

Fortbildung

Fortbildungskosten, die dein Chef für dich übernimmt, sind grundsätzlich steuerfrei. Einzige Bedingung ist, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit dem Job steht.

Umzugskosten

Neuer Job, neues Glück? Wäre doch recht schön, wenn da nicht der lästige Umzug anstehen würde. Berufsbedingte Umzüge kann der Arbeitgeber komplett übernehmen.