Gewerbesteuer 2020 - Wer erhält wann einen Freibetrag?
Auch Gewinne von Unternehmen müssen natürlich versteuert werden.
Zur Gewerbesteuer
Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines Unternehmens erhoben wird. Grundlage zur Erhebung der Steuer ist der ermittelte Gewinn einer Firma. Hintergrund ist der, dass Unternehmen finanzielle Belastungen für die Region darstellen. Das hat im Umkehrschluss zur Folge, dass die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich verlangt.
Im Volksmund ist eher der Begriff „Realsteuer“ geläufig. Dabei handelt es sich bei dieser eher um eine Personensteuer und hat im Prinzip nichts mit der Gewerbesteuer gemeinsam. Der Irrtum rührt daher, dass auch Personengesellschaften der Gewerbesteuer unterliegen können.
Wann greift die Gewerbesteuer?
Fällig wird die Steuer ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gewerbebetrieb vorliegt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Firma das erste Mal mit gewerblichen Leistungen am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen hat. Der Eintrag ins Handelsregister an sich stellt somit noch keine Gewerbesteuerpflicht dar.
Was ist überhaupt ein Gewerbebetrieb?
Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften. Land- und fortwirtschaftliche Tätigkeiten gehören nicht in diese Kategorie. Auch Freiberufler sind nicht von der Gewerbesteuer betroffen.
Wann muss die Gewerbesteuer entrichtet werden?
Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer jedes Quartal an die ansässige Gemeinde überwiesen. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Dabei gilt immer der 15. der folgenden Monate als Stichtag:
- Februar
- Mai
- August
- November
Hinzu kommt die Abgabe einer einmaligen Gewerbesteuererklärung, die pro Kalenderjahr eingereicht werden muss. Der Steuerbescheid wird allerdings von der Gemeinde, in der die Steuer entrichtet wird, zugestellt.
Gewerbesteuer Freibeträge
Bis zu einer gewissen Grenze wird die Gewerbesteuer nicht fällig. Natürliche Personen sowie Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500€ pro Kalenderjahr. Bis zur Grenze von 72.500€ werden Beträge steuerlich begünstigt. Die zu zahlende Steuer richtet sich in dieser Spanne nach einem Staffeltarif.
Hinweis: Kapitalgesellschaften profitieren nicht von den Freibeträgen.
Berechnung der Gewerbesteuer
Grundlage für die Berechnung der Steuerschuld ist laut Einkommensteuergesetz der ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser wird dann durch diverse Hinzurechnungen und Kürzungen angeglichen. Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag. Aus diesem Gewerbeertrag wird zunächst gegebenenfalls der Freibetrag abgezogen.
Anhand einer sogenannten Steuermesszahl (derzeit 3,5%) wird der Steuermessbetrag ermittelt, der mit einem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert wird. Daraus resultiert dann die zu leistende Gewerbesteuer.