Können Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten.
Familie, Freizeit und Beruf - im Prinzip sind das die Grundsäulen eines normalen Lebens. Wenn es in einem dieser Bereiche Probleme gibt, kann das schnell finanziell oder emotional an die Substanz gehen. Gefeit ist vor Problemen niemand, weswegen nicht selten Streit droht.
Zumindest auf beruflicher Ebene gibt es für viele Berufsgruppen Gewerkschaften, die Probleme für einen lösen. Sie verhandeln bei Tarifverträgen, bieten Rechtsschutzversicherungen in Streitfällen an und unterstützen einen finanziell, wenn ein Streik bevorsteht.
Dieser Service ist natürlich nicht kostenlos. Jeder, der davon profitieren möchte, muss einen Teil seines Gehalts abgeben. Es gibt keinen festen Betrag für Mitgliedsbeiträge, vielmehr orientieren diese sich an der Höhe des eigenen Einkommens. Das Gute ist, dass die Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden können.
Was ist überhaupt eine Gewerkschaft?
Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern, die bestimmte Kriterien erfüllen muss, um als solche anerkannt zu werden.
Folgende Kriterien kennzeichnen eine Gewerkschaft:
- freiwillige Vereinigung
- satzungsmäßiger Zweck: Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen werden gefördert und gewahrt
- Unabhängigkeit (personell, finanziell, organisatorisch)
- demokratische Organisation (Mitglieder werden gewählt)
Welche Aufgaben hat eine Gewerkschaft?
- höhere Löhne sollen durchgesetzt werden
- Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit
- bessere Arbeitsbedingungen
- Mitbestimmung
- Erhalt von Arbeitsplätzen
- Abschluss von Tarifverträgen
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Organisation von Streiks
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen
Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer absetzen
Mitglieder einer Gewerkschaft können ihre Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Sämtliche Ausgaben, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind von der Steuer als Werbungskosten absetzbar.
Posten, die das Finanzamt anerkennt
- Gewerkschaftsbeiträge
- Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden
- Aufwendungen für Rechtsberatung
- Aufwendungen für Prozessvertretung
- Freiwillige Beiträge
Hinweis: Alle Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit stehen.
Generell sind Beiträge für Berufsverbände von der Steuer absetzbar
Beispiele für Berufsverbände
- Gewerkschaften
- Arbeitgebervereinigungen
- Steuerberaterverband
- Ärztekammern
- Rechtsanwaltskammer
- Beamtenbund
- Verein Deutscher Ingenieure
- Richterbund
- Beamtenbund
- Industrieklubs
- Hochschulverband
- Steuerberaterkammer
- Architektenkammer
- Handwerkskammer
- Marburger Bund
- Berufsgenossenschaften