Immobilienkauf: Eigentum erwerben und Steuern richtig sparen
Immobilieneigentümer haben viele Kosten, doch nicht alle muss man selbst tragen.
Kaufen oder nicht kaufen? Das ist hier die Frage. Wer sich den Luxus leisten kann, über einen Immobilienkauf bei solch astronomisch hohen Preisen überhaupt nachzudenken, sieht sich früher oder später dieser Frage konfrontiert? Wann ist der richtige Zeitpunkt und gibt es diesen eigentlich?
In Anbetracht der niedrigen Zinsen scheint der Häuserkauf fast schon verlockend. Doch was tun, wenn die Sollzinsbindung eines Tages aufgehoben ist und die Zinsen wieder steigen? Wie viel Eigenkapital benötige ich und wie viel Kosten kommen für Makler, Notar und Grunderwerbsteuer auf mich zu?
Fragen über Fragen und auch wir haben nicht alle Antworten parat. Wir wissen allerdings, wie künftige Immobilienbesitzer beim Kauf zumindest Steuern sparen können. Mitunter gibt es ein paar Tipps und Tricks, die dazu beitragen, dass am Ende ein paar Euro mehr im Portemonnaie hängen bleiben.
Ausgaben für Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden
- Besitzer können 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen
- berücksichtigt werden Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten sowie Materialkosten
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind ebenfalls steuerlich absetzbar
- Dachbodenausbau wird zudem steuerlich berücksichtigt (Schaffung neuen Wohnraums)
Haushaltsleistungen steuerlich geltend machen
- Ausgaben für Hilfskräfte sind steuerlich absetzbar (Kinderbetreuung, Reinigung, Kochen etc.)
- für Kosten von Minijobbern, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, kann der Besitzer 20 Prozent, maximal aber 510 Euro geltend machen
- wenn Hilfskräfte sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig sind, kann Besitzer bis zu 4.000 Euro von der Steuer absetzen
- für Materialkosten muss der Besitzer selbst aufkommen
- Dienstleistung muss im Haus oder auf dem Grundstück durchgeführt werden
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf sparen
Wer eine Immobilie erwerben möchte, weiß in der Regel, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis noch viele weitere Kosten auf einen zukommen. Zusätzlich zu den Notar- und Gerichtskosten kommt nicht selten die Maklercourtage und auf jeden Fall noch die sogenannte Grunderwerbsteuer zu, die, je nach Bundesland, unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Bei der Grunderwerbsteuer kann normalerweise nicht gespart werden. Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel. So müssen beispielsweise Verheiratete, wenn es sich um Käufer und Verkäufer handelt, keine Grunderwerbsteuer entrichten. Gleiches gilt bei Verwandten in gerader Linie (z.B. Großvater an Enkel).
Hinweis: Wird Grund und Eigentum an Geschwister verkauft, fällt Grunderwerbsteuer an.
Immobilienkauf: Wenn das Eigentum vermietet wird
Laufende Kosten können Vermieter - im Gegensatz zu Selbstnutzern - in der Steuererklärung angeben. Die laufenden Kosten können zusätzlich zur Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Auch Schuldzinsen werden von den Finanzämtern berücksichtigt.
Gut zu wissen: Übertreffen laufende Kosten, Abschreibungen und Zinsen die Mieteinkünfte, so mindert das das zu versteuernde Einkommen und folglich sinkt auch die Steuerlast.