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Als Steuerzahler von der Wohnungsbauprämie profitieren

Von der staatlichen Wohnungsbauprämie können Bausparer profitieren.

Das eigene Haus - so ziemlich jeder wird wahrscheinlich schon ein Mal in seinem Leben von den eigenen vier Wänden geträumt haben. Leider fehlt vielen das nötige Kleingeld, um aus dem Traum Wirklichkeit zu machen.

Zudem gilt das Eigenheim oder die Eigentumswohnung als beste Altersvorsorge. Wer kann schon ruhig schlafen im Alter, wenn die Rente nicht ausreicht, um die Miete zahlen zu können? Eben aus diesem Grund packt der Staat mit an.

Das Zauberwort der Politiker heißt in diesem Zusammenhang “Wohnungsbauprämie”. Mit ihr sollen Finanzierungen von Eigentumsprojekten besser und vor allem einfacher realisiert werden. Was sich dahinter verbirgt und wer davon profitiert, ist Thema dieses Beitrags.

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Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie dient der finanziellen Unterstützung beim Erwerb von Eigentum. Sie kann von unbeschränkt steuerpflichtigen Bausparern in Anspruch genommen werden, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Kalenderjahr nicht höhher ist als 25.600 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Prämienbegünstigt sind insbesondere die Beiträge für Bausparverträge. Darüber hinaus sind ebenfalls prämienbegünstigt (§ 2 Abs. 1 WoPG):

  • Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge aufgrund von Verträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen nach der Art von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten auf die Dauer von drei bis acht Jahren mit Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden
  • Beiträge aufgrund von Sparverträgen, die auf die Dauer von drei bis sechs Jahren als allgemeine Sparverträge oder als Sparverträge mit festgelegten Sparraten mit Kreditinstitut abgeschlossen werden

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Was gehört zu den prämienbegünstigten Bausparbeiträgen?

Grundsätzlich gehören zu den prämienbegünstigten Bausparbeiträgen geleistete Eigenzahlungen in Höhe von mindestens 50 Euro p.a. bei derselben Bausparkasse. Das umfasst auch die Abschlussgebühr, Zinsen und Wohnungsbauprämien sowie Tilgungsbeiträge. Ausgeschlossen sind vermögenswirksame Leistungen mit Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage und Beiträge zu Riester-Bausparverträgen.

Übrigens: Die Wohnungsbauprämie gilt nur noch für Bausparverträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden. Bedingung ist eine unbefristete Verwendung des Bausparguthabens für Wohnzwecke (Ausnahme: Bausparer ist unter 25).

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Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Wer von der Wohnungsbauprämie profitieren möchte, muss für jedes Sparjahr einen sogenannten Wohnungsbauprämien-Antrag bei der Bausparkasse einreichen. Dafür gibt es in der Regel amtliche Vordrucke. Letzte Frist für einen Prämienantrag ist der 31.12. des zweiten Jahres, das auf das Sparjahr folgt.

Anschließend weist die Bausparkasse die Prämie beim Finanzamt an. Daraufhin wird die Prämie ausgezahlt und dem Bausparvertrag gutgeschrieben.

Hinweis: In der Regel ist es üblich, dass eine Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsabschluss eingehalten werden muss.