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Kfz-Versicherung: Sind Kasko- und Teilkasko steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Umständen sind die Kosten steuerlich absetzbar.

Die Wahrscheinlichkeit, dass auf den Straßen in Deutschland etwas passiert, ist sehr hoch. Verkehrsunfälle gehören zum Alltag und sind für die Polizisten hierzulande keine Ausnahme. Wenn es kracht, kann es schnell sehr teuer werden. Nicht nur Blechschäden, sondern auch Personenschäden können einen in den finanziellen Ruin treiben.

Um überhaupt auf den Straßen unterwegs sein können, muss jeder eine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen haben, da sonst die Räder still stehen würden. Darüber hinaus gibt es neben der üblichen Kfz-Versicherung aber auch noch Kasko- und Teilkaskoversicherungen, die deutlich mehr absichern.

Doch wie sieht es eigentlich aus Steuersicht aus? Sind die Kosten steuerlich absetzbar? Was muss beachtet werden, um von einer Steuererstattung profitieren zu können?

Versicherungsschutz

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

Halter eines Autos können die vorgeschriebene Kfz-Versicherung im Rahmen von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Auch eine Insassenunfallversicherung wird vom Fiskus berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass man auch selbst der Halter des Fahrzeugs ist. Wie teuer die Police ist, spielt in Bezug auf Absetzbarkeit keine Rolle. Allerdings können Sonderausgaben nur bis zu einer Höhe von 1.900 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Diese Grenze wird nicht selten vor allem für Arbeitnehmer bereits mit den Beiträgen für die Krankenversicherung erreicht, weswegen die Beiträge zur Kfz-Versicherung nicht weiter ins Gewicht fallen.

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Kasko- und Teilkaskoversicherung steuerlich geltend machen

Eins vorweg: Wer die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer in Anspruch nimmt, kann keine weiteren Kosten für eine Versicherung in der Steuererklärung geltend machen, da diese Ausgaben bereits mit der Pauschale abgegolten sind. Natürlich kann die Kfz-Versicherung aber weiterhin als Sonderausgabe eingetragen werden.

Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, seine Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Neben der Nutzung der Pauschale können auch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten berücksichtigt werden. In diesem Fall handelt es sich dann nicht um Sonderausgaben, sondern um Werbungskosten. Das bedeutet, dass dann zusätzlich auch die anteiligen Ausgaben zur Kaskoversicherung steuerlich abgesetzt werden können. Zu beachten ist jedoch, dass nur die Kosten vom Finanzamt berücksichtigt werden, die auch berufsbedingt entstanden sind.

Der Vorteil ist bei dieser Variante, dass es kein Limit bei den Werbungskosten gibt. In der Regel muss aber bei letzterer Variante ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Ausgaben nachvollziehen zu können.

Versicherung fürs Auto

Haftpflicht-, Kasko- und Teilkaskoversicherung mindern Betriebsgewinn

Auch für Selbstständige besteht die Möglichkeit, die Beiträge für eine Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen. Sie können ebenfalls ein Fahrtenbuch führen oder einfach die 50-50-Regelung anwenden, sofern das Auto auch privat genutzt wird.

Gut zu wissen ist zudem, dass die übrigen 50 Prozent der privaten Nutzung wie auch bei den Arbeitnehmern als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Allerdings gilt für Selbstständige eine Höchstgrenze von 2.800 Euro.