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Körperschaftsteuer: Was das ist und wer sie entrichten muss

Nicht nur Einzelunternehmer müssen Gewinne versteuern, sondern auch GmbHs.

Sein eigener Chef sein - das ist der Traum vieler Angestellten. Ständig Ansagen „von oben", nicht einzuhaltende Fristen und nervtötende Meetings, die nur dazu da sind, um wichtig zu wirken.

Wer von seinem Job angeödet ist, spielt öfter mit dem Gedanken, den Arbeitsplatz zu wechseln oder sich vielleicht sogar selbstständig zu machen. Fehlt nur noch die Idee, der Mut zur Umsetzung und das Startkapital.

Sind diese Hürden erstmal genommen, steht einer erfolgreichen Zukunft nichts mehr im Wege. Stellt sich nur die Frage, was aus Steuer-Sicht auf einen zukommt. Wie werden Gewinne (sofern es welche gibt) versteuert und was muss noch alles beachtet werden?

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Körperschaftsteuer

Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine Ertragsteuer. Diese wird von den Einnahmen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erhoben und vorab durchs Finanzamt ermittelt. Voraussetzung ist, dass sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Das Finanzamt greift zur Einkommensermittlung aufs Körperschaftsteuergesetz zurück. Neben einer herkömmlichen GmbH müssen auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (auch als juristische Person oder Körperschaft des privaten Rechts bezeichnet) eine Körperschaftsteuer zahlen.

Im Prinzip ist die Körperschaftsteuer somit eine Art Einkommensteuer (die zum Beispiel auf Einzelunternehmer zutrifft), aber eben nur in Bezug auf GmbHs. Steuerlich werden Unternehmen folglich gleich behandelt wie Einzelunternehmer.

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Muss ich auch zahlen?

Nur dann, wenn du als Geschäftsführer tätig bist, musst du für die Körperschaftsteuer aufkommen. Als gesetzlicher Vertreter der GmbH bist du dafür verantwortlich, dass eine Körperschaftsteuer-Erklärung rechtzeitig abgegeben wird und dass für eventuelle Tilgungen Rücklagen gebildet wurden. Es ist also unabdingbar, notwendige Vorsorgemaßnahmen vorzunehmen.

Sollte diesem Prozedere zuwider gehandelt werden, drohen drastische Konsequenzen, die sogar so weit führen können, dass der Geschäftsführer selbst für die Körperschaftsteuer aufkommen muss. In solchen Fällen ist dann noch nicht mal das Privatvermögen davor sicher. Es ist demnach dringend anzuraten, jederzeit Buch zu führen, um stets den Überblick zu behalten.

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Gründung einer GmbH

Sobald eine GmbH gegründet wurde, beginnt auch die Körperschaftsteuer-Pflicht. Mit der Registrierung des Unternehmens ins Handelsregister unterliegt die GmbH dieser Pflicht. Anschließend muss der Geschäftsführer dem Finanzamt mitteilen, wann das Unternehmen seine gewerbliche Arbeit aufgenommen hat bzw. aufnehmen wird. Daraufhin wird auch eine individuelle Steuernummer vergeben, die für die Körperschaft-Erklärung vonnöten ist.

Die Körperschaft-Pflicht endet, sobald die GmbH den laufenden Betrieb eingestellt hat. Aus rechtlicher Sicht kann das erst geschehen, nachdem das vorgeschriebene Abwicklungsverfahren durchlaufen wurde und das übliche Sperrjahr vorbei ist. Mit der Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister ist auch das Thema Körperschaftsteuer erledigt.

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Abgabe

Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Demzufolge entsteht sie mit Ablauf eines Kalenderjahres. Bis zum 31.05. eines jeden Jahres ist Zeit, um die Erklärung abzugeben.

Die Abgabe erfolgt auf extra dafür vorgesehene amtliche Vordrucke, die elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. Zudem wird der Erklärung auch der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss beigefügt.

Im Anschluss daran erlässt das Finanzamt dann nach mehreren Wochen Bearbeitungszeit den Körperschaftsteuer-Bescheid. Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, hat der Geschäftsführer einen Monat Zeit, um den offenen Betrag zu begleichen. Sollte die Frist nicht eingehalten worden sein, drohen eventuell Säumniszuschläge.

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Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer

Alle GmbHs müssen in jedem Quartal Vorauszahlungen leisten. Diese berufen sich auf die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Jahressteuerschuld. Dem Körperschaftsteuer-Bescheid kann entnommen werden, ob und inwiefern sich die Vorauszahlungen im kommenden Geschäftsjahr verändern.

Derzeit beträgt die Höhe der Körperschaftsteuer 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Wie das Einkommen ermittelt wird, legen einkommensteuerrechtliche Vorgaben fest. Zugrunde gelegt wird immer der handelsrechtliche Jahresabschluss der Gewinnermittlung.

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