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Steuererklärung: Kontoführungsgebühren angeben

Auch Kleinvieh macht Mist.

So ziemlich alles kostet Geld - eine Reise nach Peru, ein neues Fahrrad, ein Kaschmir-Pullover, ein neuer Haarschnitt und das Brötchen zum Frühstück. Genau deshalb gehen wir fast jeden Tag zur Arbeit und schuften von früh bis spät, damit all die Annehmlichkeiten des Lebens bezahlt werden können.

Am Ende des Monats winkt dann ein mehr oder weniger gutes Gehalt, welches uns in der Regel aufs Konto überwiesen wird. Bei Selbstständigen und speziellen Berufsgruppen mag das anders aussehen. Fakt ist aber, dass man heutzutage ohne ein eigenes Konto nicht mehr auskommt.

Und eben dieses Konto kostet nicht selten Geld. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche kostenfreie Anbieter, aber nicht jeder möchte sein Geld bei einer Online-Bank hinterlegen. Wie dem auch sei: Die Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung angesetzt werden. Wie das geht, erfährst du hier.

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Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören bei Arbeitnehmern all jene Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf ausüben zu können. Hierunter fallen etwa die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.

Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten ganz allgemein:

“Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.” (§ 9 EStG)

Und eben zu diesen zählen auch Kontoführungsgebühren.

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Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer

Wer sein Gehaltskonto auch privat nutzt, kann pauschal 16 Euro pro Kalenderjahr ansetzen, die einem das Finanzamt gewährt. Fielen die Ausgaben höher aus, wird der Differenzbetrag, der über die 16 Euro hinaus geht, nicht berücksichtigt. Wer gar keine Kontoführungsgebühren hatte, kann trotzdem die 16 Euro als Pauschale in Anspruch nehmen.

Kontoführungsgebühren als Unternehmer

Nutzen Unternehmer ein Konto nur zu beruflichen Zwecken, können die Kosten dafür in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt werden, die dann als gewinnmindernde Ausgaben angegeben werden können. Eine private Verwendung muss aber ausgeschlossen sein. Andernfalls müssen bei anteiliger Nutzung die auf den Betrieb entfallenden Betriebsausgaben geschätzt werden.

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Kontoführungsgebühren für Kapitalanleger

Seit der Einführung der Abgeltungsteuer ist der Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit Kapitalerträgen nicht mehr möglich. So können seit 2009 keine Kontoführungsgebühren in diesem Rahmen mehr angesetzt werden.

Kontoführungsgebühren für Vermieter

Wer eine Immobilie vermietet und sich in diesem Zusammenhang die Miete auf ein privates Girokonto überweisen lässt, kann die Kontoführungsgebühren schätzen. So können also mehr als 16 Euro pro Kalenderjahr als Werbungskosten aus Vermietung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.