Lerngruppe & Lerngemeinschaft von der Steuer absetzen
So setzt du Kosten für eine Lerngemeinschaft ab.
Wer sich fortbildet, sollte auch belohnt werden, findest du nicht auch? Es besteht tatsächlich die Möglichkeit, die Kosten einer Lerngemeinschaft von der Steuer wiederzuholen. Wir erklären dir, wie genau das funktioniert.
Was ist überhaupt eine Lerngemeinschaft?
So mancher Lernstoff kann am besten in Lerngemeinschaften erschlossen werden, sei es als Student oder als Arbeitnehmer im Rahmen von Fortbildungen. Klingt eigentlich logisch, denn in einer Lerngruppe lernst du viel intensiver und motivierter. In der Realität sieht es jedoch oft ganz anders aus: Kaffee trinken, plaudern und nach drei bis vier Stunden stellst du erstaunt fest, dass ihr kaum vorangekommen seid. Daher ist es wichtig zu entscheiden, mit welchen Leuten du eine Lerngruppe gründest, um effektiv gemeinsam lernen zu können. Schließ dich daher am besten einer anderen Lerngruppe an, mit der du am ehesten deine Ziele erreichen kannst. Auch wenn der Treffpunkt vielleicht weit entfernt von deinem Wohnort liegt, sollte dich die Entfernung nicht abschrecken, da die Fahrtkosten, die für die Lerngemeinschaft anfallen, von der Steuer absetzbar sind. Aber auch andere Kosten, die dir daraus entstehen, kannst du dir vom Fiskus zurückholen.
Das Finanzamt achtet bei Lerngemeinschaften besonders auf den beruflichen Anlass, weswegen es wichtig ist, dass die behandelten Themen im direkten Zusammenhang mit dem Studium oder der Fortbildung stehen. Am besten solltest du für das Finanzamt genau aufschreiben, wann und wo ihr euch getroffen und welche Themen ihr dabei behandelt habt, hierzu kommen später nähere Informationen.
Lerngemeinschaft: Welche Kosten können abgesetzt werden?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kosten bei einer Lerngemeinschaft, die abgesetzt werden können. Zum einen sind das die Fahrtkosten und zum anderen spielt der sogenannte Verpflegungsmehraufwand eine wesentliche Rolle. Lerngemeinschaften finden oft über mehrere Monate hinweg statt. Dabei treffen sich die beteiligten in der Regel mindestens ein Mal im Monat. Je nachdem, wo ihr euch trefft, können hohe Fahrtkosten anfallen, welche steuerlich geltend gemacht werden können.
Bei Fahrtkosten für Lerngemeinschaften greift wie beim täglichen Arbeitsweg die Entfernungspauschale. Dabei können pro gefahrenem Kilometer 0,30 € für den einfachen Weg geltend gemacht werden.
Rechenbeispiel: Laut Routenplaner beträgt die Entfernung von deinem Wohnort zum Treffpunkt der Lerngemeinschaft 9 Kilometer. Also darfst du bei den Fahrtkosten 9 x 30 Cent = 2,70 € angeben. Und das jedes Mal, wenn du zu deiner Lerngemeinschaft fährst.
Doch das sind nicht die einzigen Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst. Vielleicht seid ihr so motiviert und lernt über mehrere Stunden hinweg oder der Treffpunkt ist so weit weg, dass du dich entscheidest, bei deinem Kommilitonen/Arbeitskollegen zu übernachten. Hier kommt nun der Verpflegungsaufwand ins Spiel. Schließlich benötigst du nach stundenlangem pauken auch Nervennahrung. Den Verpflegungsaufwand kannst du bei einem eintägigen Aufenthalt bei der Lerngruppe geltend machen. Jedoch ist die Voraussetzung, dass eine Abwesenheit von der eigenen Wohnung von mehr als 8 Stunden vorliegt. Du hast in diesem Fall dann die Möglichkeit, 12 € in der Steuererklärung anzusetzen. Bei einem mehrtägigem Aufenthalt und einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden kannst du sogar 24 € absetzen.
Das Finanzamt
Wenn du an Lerngemeinschaften im Rahmen eines Erststudiums teilnimmst, fallen die Kosten bei der Steuererklärung unter die Rubrik Sonderausgaben. Falls du dich als Berufstätiger fort- bzw. weiterbilden möchtest, sind die Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Wichtig ist hierbei eine genaue Dokumentation der Ausgaben. Wie bereits kurz erwähnt, kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen und das Finanzamt würde im schlimmsten Falle angegebene Beträge nicht anerkennen. Daher ist es umso wichtiger, von Anfang an aufzuschreiben, wann und wo die Lerngemeinschaft stattgefunden hat. Zudem solltest du auch festhalten, welcher Stoff behandelt wurde. Denn im Zweifel kann das Finanzamt weitere Nachweise anfordern. Hierfür reichen oftmals Skizzen und Aufzeichnungen aus, die während des gemeinsamen Lernens entstanden sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Gruppenmitglieder nach jeder Lernsession die Unterlagen unterschreiben.
Hier nochmal die wichtigsten Fakten zur Lerngemeinschaft in der Steuererklärung
- Themen müssen im direkten Zusammenhang mit dem Studium oder der Fortbildung stehen
- Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand können steuerlich geltend gemacht werden
- Fahrtkosten wird wie die Entfernungspauschale (30 Cent einfache Strecke) berechnet
- Verpflegungsaufwand richtet sich nach der aufgebrachten Zeit
- bei Erststudium werden die Kosten unter der Rubrik Sonderausgaben aufgeführt
- bei Fort- und Weiterbildungen fallen die Kosten unter den Punkt Werbungskosten